Riesterförderung ausschöpfen
14.09.2015. Die Zahl der Riester-Verträge hat sich in den vergangenen zehn Jahren von gut fünf Millionen (2005) auf über 16 Millionen (2015) verdreifacht. Für viele Bundesbürger ist „Riestern“ zu einem wichtigen Baustein der Altersvorsorge geworden. Doch nach wie vor schenken viele Vorsorgesparer dem Fiskus Geld, weil sie die staatliche Riesterförderung nicht oder nur teilweise nutzen. So wurden beispielsweise im Beitragsjahr 2011 etwa vier Millionen Verträge nicht durch Zulagen und/oder einen Sonderausgabenabzug gefördert. Ein Teil der Vorsorgesparer versäumt es schlichtweg, die jährliche Riesterförderung vom Staat rechtzeitig zu beantragen. Was gilt es zu beachten? Hier die wichtigsten Tipps des Bankenverbandes:
Die volle staatliche Riesterförderung (154 Euro jährlich) und gegebenenfalls die Kinderzulage (bis zu 300 Euro jährlich pro Kind) gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (inkl. der staatlichen Zulagen) eingezahlt wurden. Deshalb wenigstens einmal jährlich prüfen, ob die Einzahlungen ausreichen; zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung.
Riester-Sparer haben zwei Jahre lang Zeit für die Zulage, das heißt, sie kann für maximal zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.
Oftmals sind Verbraucher überfordert, den richtigen Beitrag für sich zu ermitteln. Wer Hilfestellung bei der Berechnung benötigt, sollte sich nicht scheuen, seinen Riester-Anbieter anzusprechen.
Sinnvoll ist es, gleich zu Beginn des Vertrags einen Dauerzulagenantrag bei der Bank oder der Versicherung zu stellen.
Änderungen müssen dem Anbieter mitgeteilt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man ein Kind bekommt, arbeitslos wird oder wenn sich das Einkommen ändert.
Die Wahl des Riester-Vertrages will gut überlegt sein. Ein vorzeitiger Wechsel oder Ausstieg ist mit Kosten verbunden.
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