Neuer Schub für die betriebliche Altersversorgung

24.04.2024. Der Gesetzentwurf für die Reform der Betriebsrente steht kurz vor der Veröffentlichung. Auf einer Fachtagung des GDV in Berlin äußern Experten und Expertinnen ihre Erwartungen an das Vorhaben.

Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft appellieren

Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft haben an die Bundesregierung appelliert, sich bei der Reform der betriebliche Altersvorsorgung (bAV) nicht allein auf bessere Rahmenbedingungen für das Sozialpartnermodell zu fokussieren. „Wir dürfen die herkömmliche bAV nicht aus dem Auge verlieren“, sagte Mathias Ulbrich, Professor an der Hochschule Schmalkalden auf einer Fachkonferenz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag in Berlin. Gerade kleine und mittlere Unternehmen erreiche man mit einer Direktversicherung am besten.

Reform der betrieblichen Altersversorgung

Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode die betriebliche Altersversorgung reformieren. Der Entwurf für das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz 2 sei so gut wie fertig, sagte Thomas Kaulisch, Abteilungsleiter im Bundesarbeitsministerium (BMAS). Im Fokus stehen vor allem Verbesserungen für das sogenannte Sozialpartnermodell (SPM), bei denen Arbeitgeber nur noch Beiträge für die betriebliche Altersversorgung zusagen, aber keine festen Leistungen mehr garantieren müssen.

Sozialpartnermodelle sollen für andere Branchen geöffnet werden

Bundesweit gibt es erst drei solcher Modelle. Das sei weniger als erhofft, wie Ulbrich betonte, der das geringe Interesse auch auf die fehlenden Garantien zurückführt. Um den Markt anzukurbeln, plant die Bundesregierung nun die Öffnung von Sozialpartnermodellen. Laut BMAS-Mann Kaulisch soll es interessierten Sozialpartnern erleichtert werden, bei bestehenden Modellen anzudocken,. Eine Beteiligung von tarifungebundenen Unternehmen an solchen Sozialpartnermodellen erteilte Kaulisch allerdings eine Absage. „Eine völlige Öffnung der reinen Beitragszusage jenseits von Tarifverträgen ist aus unserer Sicht keine Lösung“, sagte er.

Anteil Betriebsrente verharrt bei 54 Prozent

Mit ihren Reformplänen reagiert die Bundesregierung auf die seit einiger Zeit stagnierende Verbreitung der bAV. Zwar ist die Zahl der Anwartschaften in den letzten Jahren bundesweit auf rund 21 Millionen gestiegen. Der Anteil derer, die über eine Betriebsrente verfügen, verharrte zuletzt jedoch bei rund 54 Prozent, da zeitgleich die Beschäftigung stärker zugenommen hat.

Lücken insbesondere bei kleineren Betrieben

Für den CSU-Bundestagsabgeordneten Max Straubinger ist das SPM ebenfalls kein Allheilmittel, um mehr Menschen mit einer Betriebsrente auszustatten. „Die Sozialpartnermodelle sind vor allem in den Branchen angesiedelt, in denen die Verbreitung der bAV ohnehin schon hoch ist.“ Kleine und mittlere Betriebe erreiche man damit nicht. Doch genau dort liegen die Lücken, wie GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen hervorhob: „In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten liegt der bAV-Anteil bei 29 Prozent, in Unternehmen mit mehr als 1000 Unternehmen sind es mehr als 90 Prozent.“ Das Sozialpartnermodell (SPM) sei gut, aber es gebe eben noch viele andere Baustellen. Um die bAV-Quote in kleinen und mittleren Betrieben zu erhöhen, hält Straubinger auch ein Obligatorium – also eine Vorsorgepflicht – für eine denkbare Option. Er vertritt damit eine ähnliche Position wie die Schwesterpartei CDU. Diese hatte unlängst in ihrem neuen Grundsatzprogramm eine Altersvorsorgepflicht verankert – dabei aber offen gelassen, ob es für die private (3. Säule) oder betriebliche Altersvorsorge (2. Säule) gelten soll.

Opting-out: „Ein großer Schritt nach vorn“

Die Versicherer lehnen eine Vorsorgeplicht allerdings ab: „Wir sollten die 2. und 3. Säule freiwillig halten“, betonte Asmussen. Ähnlich sieht es Professor Ulbrich: Für ihn ist das Opting-out die bessere Wahl. Dabei bekommen Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung von ihrem Betrieb automatisch eine bAV angeboten, der sie aktiv widersprechen müssen, wenn sie daran nicht teilnehmen wollen. Bislang ist dieses Modell Unternehmen vorbehalten, bei denen ein Tarifvertrag entsprechende Regelungen vorsieht. Künftig sollen es Betriebe auch ohne Tarifvertrag per Betriebsvereinbarung einführen können. „Das ist ein großer Schritt nach vorn“, urteilte Ulbrich.

Finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Gruppen ist nötig

GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen hält auch eine stärkere finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Gruppen für nötig, um die bAV zu stärken. „Für viele ist es ein Kraftakt, gegen die Inflation anzusparen.“ Wichtig sei vor allem, die Einkommensgrenzen zu dynamisieren, damit bei fortschreitender Lohnentwicklung und anhaltender Inflation niemand aus der Förderung herausfällt, der diese eigentlich noch brauche, so Asmussen. Die FDP-Bundestagsabgeordnete Anja Schulz würde ein solche automatisierte Förderung ebenfalls begrüßen. „Wir haben oft die Herausforderung, dass wir Systeme einführen und vergessen, dass sich die Rahmenbedingungen etwa durch die Inflation verändert haben“, sagte die Finanzpolitikerin. Immerhin: Auch dazu soll es im Betriebsrentenstärkungsgesetz Verbesserungen geben. „Bei der Geringverdienerförderung hoffen wir, dass wir einen kleinen Schritt weiter kommen“, sagte Kaulisch, ohne konkreter zu werden. Auf die Details werden alle nicht mehr lange warten müssen. Schon bald soll der 50-seitige Referentenentwurf veröffentlicht werden, kündigte Kaulisch an.

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