2017 Pressemitteilungen-Archiv
23.05.2017. Elektrorad, Pedelec und E-Bike boomen nach wie vor. Leider sind mit diesen auch die Unfallgefahren gestiegen. Eine der häufigsten Unfallgefahren sind Vorfahrtsverletzungen, weil andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit eines Elektrorades, Pedelec und E-Bike nicht richtig einschätzen, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Auf einer Sonderseite finden Interessierte wichtige und hilfreiche Tipps.
„Für Fahrer eines Elektrorades, Pedelecs und E-Bikes ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Ein E-Bike oder Pedelec mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h beschleunigt, ist häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sicherheitshalber sollten die E-Bike-Radler sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass Schäden durch ihr E-Bike oder Pedelec in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
„Ein E-Bike oder Pedelec mit der Antriebsvariante von 500 Watt und einer Beschleunigung auf maximal 45 km/h ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen“, warnt Jürgen Buck. Diese sogenannten S-Pedelecs benötigen ein Moped-Kennzeichen mit eingeschlossenem Haftpflichtschutz.
Auf Grund der weiter zunehmenden Beliebtheit wird ein Elektrorad, E-Bike oder Pedelec auch begehrter für Diebe. „Ein gutes Fahrradschloss ist neben dem richtigen Versicherungsschutz gegen Diebstahl wichtig“, rät Jürgen Buck. Und über die Hausratversicherung können E-Bikes kostengünstig gegen Diebstahl versichert werden.
Hilfreiche Tests und Tipps über die richtige Suche und den Kauf, die Sicherheit, die Diebstahlsicherung und den Versicherungsschutz eines Elektrorades, E-Bike und Pedelec stehen unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.