Das Leben nach dem Tod – im Zweifel zumindest virtuell
14.09.2016. Ob man nun an ein Leben nach dem Tod glaubt, an Seelenwanderung oder Wiedergeburt, bleibt eine Frage der ganz persönlichen Einschätzung und Einstellung zur Religion. Glaubenssache eben. Eine unumstößliche Tatsache ist allerdings, dass im Internet oder auf digitalen Datenträgern persönliche Daten gespeichert sind, die auch nach Ihrem Tod weiter existieren. Sie hinterlassen Spuren im World Wide Web: in sozialen Netzwerken, Online-Shops, E-Mail-Accounts oder beim Online-Banking. Was geschieht mit Ihren persönlichen Daten und Fotos, wenn Sie nicht mehr sind? Antworten darauf gibt es von den ARAG-Experten.
Regelungen für ein Leben nach dem Tod
Ordnen Sie auch Ihr digitales Erbe. Wir empfehlen, neben einem Testament ein zusätzliches Dokument aufzusetzen, in dem Sie regeln, was mit Ihren digitalen Daten nach dem Leben geschehen soll. In diesem sollten Sie festlegen, ob die Erben überhaupt Zugriff auf Ihre Daten nach Ihrem Tod haben sollen, und falls ja, wer diese verwalten soll. Da es sich bei diesem Dokument ebenfalls um eine testamentarische Regelung handelt, muss es auch die formellen Anforderungen erfüllen, die für ein Testament gelten. Schreiben Sie es also ebenfalls eigenhändig und unterschreiben sie es oder lassen Sie es notariell beurkunden.
Facebook und Co. nach dem Tod
Alles zur Rechtslage beim digitalen Erbe und viele wertvolle Tipps finden Sie in unserem ausführlichen Artikel
Digitaler Nachlass. Wer erbt eigentlich mein Facebook?
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