PKV-Tarifwechsel - Neue Leitlinien versichertenfreundlicher

Foto: Barmer GEK

02.03.2016. Seit 1. Januar 2016 gelten neue Tarifwechsel-Leitlinien. Demnach können Privatversicherte ihren Schutzumfang jederzeit an ihre Bedürfnisse anpassen. Das Versicherungsvertragsgesetz garantiert Privatversicherte das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des eigenen Unternehmens. Bisher machen die Versicherer bei Beitragsanpassungen auf diesen Anspruch aufmerksam und bieten – wenn die Versicherten älter sind als 60 Jahre – Tarifalternativen mit gleichartigem Schutz zu geringeren Beiträgen an, weist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hin.

Tarifwechsel – Leitlinien bringen Verbesserungen

Um dieses Recht weiter zu stärken, hat der PKV-Verband „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ erarbeitet, die zum 1. Januar 2016 in Kraft traten. Sie sollen nicht nur das geltende Recht konkretisieren, sondern sollen deutlich darüber hinausgehen. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Anfragen zum Tarifwechsel innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.

Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Tarifwechsel – Gefahren bei Berater beachten

Bereits jetzt bekennen sich nach Angaben des PKV-Verbandes Unternehmen mit einem Marktanteil von 80 Prozent der Versicherten zu den Leitlinien. Wer einen Tarifwechsel anstrebt, kann also direkt mit seinem Versicherer sprechen. Das kostenlose Tarifwechsel-Recht ist ein gesetzlicher Anspruch – auch ohne Mitwirkung kommerzieller „Tarifwechsel-Berater“, die sich gegen Honorar einschalten. Wenn deren Erfolgshonorar einseitig von der Ersparnis abhängt, besteht zudem die Gefahr, unbedacht auf wichtige Leistungen zu verzichten.

Zu den Leitlinien Tarifwechsel bei PKV

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