Steigende Sozialabgaben für Gutverdiener

13.12.2023. Die Bundesregierung hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2024 beschlossen, bis zu denen die beitragspflichtigen Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen werden.

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im Westen auf 7.550 Euro monatlich (Vorjahr: 7.300) und im Osten auf 7.450 Euro pro Monat (Vorjahr: 7.100) sowie in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit auf 5.175 Euro pro Monat (Vorjahr: 4.987,50). Erhöht hat sich auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen auf 1,7 Prozent (Vorjahr: 1,6). Der durchschnittliche GKV-Höchstbeitrag steigt damit inklusive Pflegepflichtversicherung auf bis zu 1.050,53 Euro pro Monat.

Freiwillig Krankenversicherte haben auch die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. „Dort können sie ihr Preis-Leistungs-Verhältnis selbst zusammenstellen und sich als Privatpatient beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus versichern“, erklärt die uniVersa Krankenversicherung.

Beim Abschluss sollte zum Beispiel darauf geachtet werden, dass die Leistungen mindestens bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte übernommen werden, um im Leistungsfall keine bösen Überraschungen zu erleben. Zudem sollte der Anbieter auch während der Vertragslaufzeit konkrete Tarifwechselmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung bieten, damit man bei geänderten Lebenssituationen jederzeit sein Preis-Leistungs-Verhältnis optimieren kann, empfiehlt die uniVersa.

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