Schulwegunfälle und Versicherungsschutz

03.09.2015. Der Schulunterricht hat in vielen Bundesländern bereits wieder begonnen. Hunderttausende Grundschüler machen sich als Erstklässler erstmals auf den Schulweg, doch dieser steckt voller Gefahren. Wenn sich Kinder erstmals auf den Weg zur Schule machen, brauchen sie die Hilfe ihrer Eltern. Trotz Übungen und „Probeläufen“ zur Schule, ist das Unfallrisiko groß. Laut der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, vorläufige Zahlen) erlitten 106.586 Kinder im Jahr 2014 Schulwegunfälle. „35 davon endeten tödlich“, bedauert Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Da durch Schulwegunfälle auch schwere Verletzungen bis zur Invalidität drohen, stellt sich für viele Eltern die Frage des Versicherungsschutzes.

Gesetzliche Unfallversicherung

„Als erste Absicherung leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift bei Schülern als Pflichtversicherte bei Schulwegunfällen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule“, warnt Jürgen Buck. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden. Schulwegsicherheit ist jedoch nicht nur ein Thema für Erstklässler. Die Statistik zeigt: Die 10- bis 15-Jährigen trifft es häufiger als Grundschüler.

Private Unfallversicherung

„Weitere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Kindern in der Freizeit passieren“, führt Jürgen Buck weiter aus. Deshalb ist der dringende Ratschlag des GVI-Experten den gesetzlichen Versicherungsschutz mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Kapitalleistung zu erweitern. Es ist für die Eltern schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft gepaart mit einer lebenslangen Behinderung, kommt zusätzlich noch die finanzielle Belastung hinzu.

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