Verbesserungen Haftpflicht zum 01.01.2012


Bei den Gruppen-Haftpflichtversicherungen der GVI gibt es zum 01.01.2012 wieder eine Reihe von Verbesserungen.

Privat-Haftpflichtversicherung

Privat-Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz für Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Mobiliar, Heimtextilien, Geschirr gilt nicht nur in Ferienwohnungen und Hotels, sondern auch in den Ferienunterkünften (Schiffskabine, Schlafwagenabteil sowie fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer). Die Regelung finden Sie unter den Besonderen Bedingungen IV, Ziffer 9.
In der Ausfalldeckung ist die Leistungspflicht des Versicherers um die Länder Liechtenstein und Island erweitert worden (siehe Besonderen Bedingungen IV, Ziffer 11.5).

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Künftig sind alle sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen mitversichert. Zudem sind übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden eingeschlossen (siehe Besonderen Bedingungen THV, II.).
In der Ausfalldeckung ist die Leistungspflicht des Versicherers um die Länder Liechtenstein und Island erweitert worden (siehe Besonderen Bedingungen IV, Ziffer 11.5).

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Photovoltaikanlagen: Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des VN aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage/Solaranlage. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie auf die Einspeisung des Stroms bis zu 25 kWp (bisher 10 kWp) in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens (siehe Besondere Bedingungen I, Ziffer 2).
Es gilt jetzt eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV. So dürfen die Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen - jeweils aktueller Stand abweichen (siehe Besondere Bedingungen IV, Ziffer 5).

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Es gilt jetzt eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV. So dürfen die Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen - jeweils aktueller Stand abweichen (siehe Besondere Bedingungen Ziffer 8).

Neue Verbraucherinformationen

Neue Verbraucherinformationen

Die neuen Verbraucherinformationen mit den Verbesserungen und eine Reihe von Umformulierung, welche zur Klarstellung bzw. Verdeutlichung dienen, finden Sie auf unter der Rubrik "Verbraucherinformationen".

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