2020 Pressemitteilungen-Archiv

27.08.2020. Nicht unumstritten ist das Baukindergeld seit seiner Einführung vor zwei Jahren. Dennoch wurden die Mittel in erster Linie von jungen Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen abgerufen, die die 12.000 Euro vermutlich gut nutzen konnten. Doch das Programm läuft nur noch bis zum 31. Dezember 2020. Wer noch kostenlose Mittel abrufen möchte, sollte sich beeilen. Denn wenn der Fördertopf leer ist, gibt es auch keine Fördermittel mehr. Darauf macht jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aufmerksam.

„9,9 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung an Baukindergeld bereit. Berechtigte junge Familien und Alleinerziehende sollten die Chancen nutzen und das kostenlose Baukindergeld beantragen. Denn ausbezahlt wird nur solange, wie auch Geld im Fördertopf ist“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Mit dem Baukindergeld soll vor allem bezahlbarer Wohnraum gefördert werden. Doch bis Ende des Jahres muss eine Baugenehmigung vorliegen oder ein notarieller Kaufvertrag unterschrieben sein, um noch in den Genuss des Baukindergelds zu kommen. Dann endet die Frist für die Förderung“, so der Experte.

„Wer die Förderung erhält, bekommt zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro pro Kind das Baukindergeld. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 75.000 Euro betragen und pro Kind gibt es noch einen Freibetrag von 15.000 Euro“, ergänzt Jürgen Buck.

Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Baukindergeld“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“ unter „Baukindergeld“.

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