Schadens-Anzeigen
Bitte drucken Sie die entsprechende Schadensanzeige aus und senden diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an Geld und Verbraucher zurück. Beachten Sie bitte auch die unten aufgeführten Hinweise über die Sofortmaßnahmen und im Merkblatt "Wichtige Hinweise zur Schadensanzeige bei GVI-Gruppenversicherungen" (PDF).
Bedenken Sie bitte, dass unvollständige Angaben bzw. fehlende Unterlagen zu Rückfragen führen können, und sich die Bearbeitungszeit dadurch unnötig hinauszögert. Im Versicherungsfall besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn die Beiträge laufend gezahlt wurden. Sollten Sie einmal mit der Schadensabwicklung nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies baldmöglichst mit (siehe auch unten genannte Hinweise "GVI als Ombudsmann bei Beschwerden").
Schadensanzeigen
Schadensanzeige Unfall (PDF)
Schadensanzeige Haftpflicht (PDF)
Schadensanzeige Hausrat (PDF): Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Elementar
Schadensanzeige Wohngebäude (PDF): Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Elementar
Schadensanzeige Fahrrad (PDF)
Schadensanzeige Glas (PDF)
Sofortmaßnahmen beim Versicherungsschaden
Leiten Sie umgehend Maßnahmen ein, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Informieren Sie umgehend die GVI. Sie informiert dann den Versicherer.
Veranlassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer.
Dokumentieren Sie den Schaden vor einer Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch Zeitungsberichte können hilfreich sein, z.B. über Sturmereignisse).
Werfen Sie beschädigte Sachen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer weg.
Unfälle sind generell zu melden, wenn eine bleibende Invalidität zu erwarten ist. Wenn Sie ein Krankenhaustagegeld oder Todesfallleistung vereinbart haben, können Sie ebenfalls eine Leistung aus der Unfallversicherung erhalten. Darüber hinaus können weitere Ansprüche bestehen. Beachten Sie die Meldefristen.
GVI als Ombudsmann bei Beschwerden
Wenn Sie sich über die GVI-Gruppenversicherungsverträge anmelden, sind Sie nicht nur gut und ganz besonders günstig versichert. Die GVI übt im Rahmen der Gruppenversicherungen auch eine Ombudsmannstellung aus, das heißt für Sie: Wenn es einmal zu unterschiedlichen Ansichten zwischen Versicherer und Mitglied kommt, etwa nach einem Schadenfall, können Mitglieder die GVI informieren.
Wir prüfen den Sachverhalt noch einmal und meist kommt es zu einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten. Vorteil für die Mitglieder: Weniger Ärger und Hilfestellung durch die GVI. Dennoch haben über den GVI-Gruppenversicherungsvertrag angemeldete Mitglieder natürlich auch alle anderen Möglichkeiten als Versicherte, wenn sie sich einmal ungerecht behandelt fühlen.
Die Ombudsmannstellung der GVI führt aber dazu, dass es hierzu gar nicht erst kommt und Missverständnisse sozusagen "auf dem kurzen Dienstweg ausgeräumt werden. Es lohnt sich also, nicht nur bei der GVI Mitglied zu sein, sondern auch anderweitig bestehende Versicherungsverträge daraufhin zu überprüfen, ob eine Anmeldung über die GVI-Gruppenverträge günstiger ist.
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