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Erbschaft selber regeln – und Streit in der Familie vermeiden

15.10.2026. Rund 66 Prozent der Befragten in Deutschland haben ihren Nachlass noch nicht geregelt. Der Gesetzgeber würde in all diesen Fällen davon ausgehen, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Das „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale erklärt nicht nur die Grundzüge des Erbrechts, sondern zeigt auch, wie sich ein Testament gestalten lässt, sodass der Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend weitergegeben wird.

Oft falsche Annahmen

Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der andere alles, wenn das Paar keine Kinder hatte – eine falsche Annahme, die leider weit verbreitet ist. Denn ohne Testament erbt der Längerlebende nur zu drei Viertel. Je ein Achtel geht an Vater und Mutter des Verstorbenen. Sind beide Elternteile tot, erben die Geschwister. Zusammen mit der Witwe oder dem Witwer bilden sie eine Erbengemeinschaft. Ob sie wollen oder nicht – der Gesetzgeber will es so.

Handbuch Checklisten und Textbausteine bieten praktische Unterstützung

Das Handbuch beschreibt Pflichtteilsansprüche und was bei einer Erbengemeinschaft zu regeln ist. Beispielhaft werden Erbfälle in verschiedenen Familienkonstellationen durchgespielt, die Entscheidungshilfe für die eigene Testamentsgestaltung geben. Checklisten und Textbausteine bieten hierbei praktische Unterstützung.
Zum „Handbuch Testament“

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