Nachlassplanung nicht auf die lange Bank schieben - Handbuch Testament hilft
07.09.2026. Nur etwa ein Drittel der potenziellen Erblasser hat hierzulande in einem Testament verfügt, wie der eigene Nachlass im Todesfall aufgeteilt werden soll. Denn die meisten beschäftigen sich nur ungern mit dem Thema Erben und Vererben. Der „Tag des Testaments“ am 13. September rückt mögliche Folgen in den Blick, wenn die Regelung der Vermögensweitergabe auf die lange Bank geschoben wird. Dann gilt nämlich die gesetzliche Erbfolge – was insbesondere in Patchworkfamilien oder bei Singles ohne eigene Kinder häufig Erben bedenkt, die sich der oder die Verstorbene nun wirklich nicht als Nutznießer von Erspartem oder Immobilien gewünscht hätte. Das „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale erklärt nicht nur die Grundzüge des Erbrechts, sondern zeigt auch, wie sich ein Testament gestalten lässt, sodass der Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend weitergegeben wird.
Oft falsche Annahmen
Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der andere alles, wenn das Paar keine Kinder hatte – eine falsche Annahme, die leider weit verbreitet ist. Denn ohne Testament erbt der Längerlebende nur zu drei Viertel. Je ein Achtel geht an Vater und Mutter des Verstorbenen. Sind beide Elternteile tot, erben die Geschwister. Zusammen mit der Witwe oder dem Witwer bilden sie eine Erbengemeinschaft. Ob sie wollen oder nicht – der Gesetzgeber will es so.
Handbuch Checklisten und Textbausteine bieten praktische Unterstützung
Das Handbuch beschreibt Pflichtteilsansprüche und was bei einer Erbengemeinschaft zu regeln ist. Beispielhaft werden Erbfälle in verschiedenen Familienkonstellationen durchgespielt, die Entscheidungshilfe für die eigene Testamentsgestaltung geben. Checklisten und Textbausteine bieten hierbei praktische Unterstützung.
Zum „Handbuch Testament“
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