Die wichtigsten Antworten zum Pflegegrad – Teil 1

Foto: Barmer GEK

22.05.2023. Chronische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Unfälle oder dauerhafte Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit können dazu führen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. Ist eine Person dauerhaft auf Hilfe anderer angewiesen, stehen ihr Sach- und Geldleistungen aus der Pflegeversicherung zu.

Umbaumaßnahmen finanzieren

Damit können sie zum Beispiel Umbaumaßnahmen in den eigenen vier Wänden finanzieren oder Hilfe durch ambulante Pflegeeinrichtungen organisieren. „Um die finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, ist ein Pflegegrad Voraussetzung“, weiß der Pflegeexperte Birger Mählmann. Diesen müssen Pflegebedürftige oder Angehörige zunächst bei ihrer Pflegekasse beantragen. Nach der Einschätzung des Medizinischen Dienstes oder eines Gutachters erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Je schwerer die Beeinträchtigung und je höher der Bedarf an pflegerischer Versorgung, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Anspruch auf Geld- und Sachleistungen

Betroffene haben dann Anspruch auf monatliche beziehungsweise jährliche Geld- und Sachleistungen. „Diese richten sich nach der Höhe des Pflegegrades“, ergänzt Mählmann. Mit dem Pflegegrad-Rechner des Sozialverbands VdK Deutschland können Betroffene selbst prüfen, ob ein Pflegegrad vorliegen würde. Für die hierzulande fast fünf Millionen Menschen mit einem Pflegegrad ist ein hoher Bedarf an Pflegekräften notwendig, denen jährlich der Internationale Tag der Pflegenden am 12. Mai gewidmet ist. Seit diesem Tag ruft die IDEAL Versicherung mit der Aktion „Ein Herz für Pflegende“ dazu auf, Pflegeteams zu nominieren, um sich bei ihnen zu bedanken und Wertschätzung für den Beruf auszudrücken. Mehr zu der Aktion und den Teilnahmebedingungen erfahren Interessenten auf www.facebook.com/idealversicherung und www.instagram.com/ideal_versicherung.

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