Pflegelücke im Pflegefall berechnen

Immer weniger Pflegebedürftige werden von den Angehörigen versorgt. Der Anteil dürfte in der Zukunft noch weiter sinken. Der Focus liegt deshalb bei der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst und bei der stationären Pflege.

Ausschlaggebend für Ihren gesetzlichen Leistungsanspruch im Pflegefall sind die einzelnen Pflegegrade. Die Einstufung in die jeweilige Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), einer Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Ab 01.01. 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz (II und III).

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