Die Pflegereform 2027 - Entwurf Pflegeneuordnungsgesetz
20.10.2026. Was jetzt auf Pflegebedürftige und Angehörige zukommt. Eine Einordnung von Stefan Palmowski, Pflegewissenschaftler und Autor.
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Was bedeutet das für Familien, und was sollten diese jetzt tun? Wird es schwieriger, einen Pflegegrad zu bekommen?
Ja, davon ist auszugehen. Nach dem Entwurf werden die Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 ab dem 1. Januar 2027 angehoben. Für Pflegegrad 2 wären dann zum Beispiel 30 statt bisher 27 Punkte nötig. Zusätzlich ändert sich die Bewertung in der Begutachtung, vor allem bei der Selbstversorgung, also beim Waschen, Anziehen und Essen. Dort sind künftig mehr Einschränkungen nötig, um dieselbe Punktzahl zu erreichen. Außerdem soll der Pflegebedarf „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ mindestens sechs Monate bestehen. Bisher reicht „voraussichtlich“. Das klingt nach Wortklauberei, kann aber in der Praxis im schlechtesten Fall dazu führen, dass man trotz erheblicher Einschränkungen gar keinen Pflegegrad erhält. Die Bundesregierung rechnet selbst mit deutlichen Einsparungen. Noch ist aber kein Gesetz verabschiedet worden. Die nächsten Wochen werden zeigen, welche Änderungen ab dem 1.1.2027 gelten werden.
Was sollten Pflegebedürftige und Familien jetzt tun?
Wer ohnehin über einen Antrag nachdenkt, sollte ihn nicht aufschieben. Nach dem Entwurf gilt das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ein Antrag, der bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse eingeht, würde also noch nach den bisherigen Regeln bewertet. Das gilt auch für den Antrag auf einen höheren Pflegegrad. Ein formloses Schreiben genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“ Für die Begutachtung lohnt sich nach wie vor gute Vorbereitung. Notieren Sie über einige Tage, wobei Hilfe nötig ist, legen Sie Arztberichte und Medikamentenpläne bereit, und sorgen Sie dafür, dass eine vertraute Person beim Termin dabei ist. Rechnen Sie Anfang 2027 mit längeren Wartezeiten. Normalerweise muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Diese Frist soll von Januar bis Ende April 2027 ausgesetzt werden, außer in besonders dringenden Fällen. Was genau ein dringlicher Fall ist, muss allerdings noch festgelegt werden.
Verlieren Menschen, die schon einen Pflegegrad haben, ihre Einstufung?
Nein, nicht allein wegen der Reform. Der Entwurf sieht einen Bestandsschutz vor. Ein Pflegegrad, der bis Ende 2026 festgestellt wurde, bleibt bestehen. Auch bei einer späteren Neubegutachtung darf er nicht nur deshalb sinken, weil sich die Regeln geändert haben. Anders ist es, wenn sich der Gesundheitszustand tatsächlich verbessert haben sollte. Ändern sollen sich auch die Leistungen. Dabei gibt es eine gute Nachricht: Die zuvor diskutierte Halbierung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten ist im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Das Pflegegeld soll sogar leicht steigen. Allerdings muss davon künftig mehr bezahlt werden, etwa Pflegehilfsmittel wie Handschuhe und Bettschutzeinlagen, für die es bisher eigenes Geld gab. Die Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag sollen in neuen Budgets aufgehen. Ab Pflegegrad 2 gibt es dafür etwas mehr Geld, aber weniger Spielraum, wofür man es ausgeben darf. Bei Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag ganz weg. Mein Rat: Warten Sie nicht ab. Wer meint, dass ein Pflegegrad in Frage kommt, sollte den Antrag noch in diesem Jahr stellen. Lassen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt auch dazu beraten, welche Leistungen Ihnen 2026 noch zustehen, die Sie bisher vielleicht nicht genutzt haben. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bei Anträgen aus diesem Jahr kann sich das besonders lohnen, denn auch im Widerspruch gelten dann noch die bisherigen Regeln.
Interview zwischen der Verbrauchertentrale NRW und Stefan Palmowski
Stefan Palmowski ist Krankenpfleger und Pflegewissenschaftler. Nach verschiedenen beruflichen Stationen, unter anderem bei der Unabhängigen Patientenberatung und der Bertelsmann-Stiftung, arbeitet er seit 2021 an der Privaten Universität Witten-Herdecke. Als Autor hat er für die Verbraucherzentrale den Ratgeber "Das Pflegegutachten" geschrieben.
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