Verweigerte Medikamente - so wehrt man sich
02.06.2015. Immer häufiger lehnen Krankenkassen und Krankenversicherer Medikamente oder Behandlungen ab, obwohl sie von Ärzten verschrieben wurden. Dies sollte nicht einfach hingenommen werden, rät die Deutsche Anwaltauskunft.
Widerspruch einlegen bei Ablehnung Krankenkasse
"Wer einen ablehnenden Bescheid seiner Krankenkasse bekommt, sollte in jedem Fall Widerspruch einlegen", rät Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dies kann formlos gemacht werden und hat eine erneute Überprüfung des Bescheides zur Folge. Häufig werden die Medikamente oder Behandlungen dann doch gewährt.
Unterschiedliche Regelungen bei Medikamenten
Für Verwirrung sorgt bei vielen Patienten die unterschiedliche Behandlung im Krankenhaus und in der ambulanten Arztpraxis. In der Klinik dürfen die Ärzte nahezu jedes Mittel verordnen, im ambulanten Bereich aber übernehmen die Krankenkassen nicht für alle Medikamente die Kosten. "Die Krankenkassen haben jedoch einen gewissen Ermessensspielraum, darum sollte man einen ablehnenden Bescheid nicht einfach hinnehmen", rät Walentowski.
Mehr Infos zu Medikamenten und Kostenübernahme
Weitere Informationen über Krankheitskosten sowie deren rechtliche Bedingungen finden Sie in dem folgenden Film:
Video Verweigerte Medikamente - Wie man sich wehrt
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Quelle: Youtube, Verweigerte Medikamente - Wie man sich gegen Krankenkassen wehrt, Deutscher Anwaltverein, Veröffentlicht am 24.03.2015
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