Sparplan - Die beste Rendite für Kinder

19.06.2020. Mit Geldanlagen für Kinder können Eltern und Großeltern in jungen Jahren ein finanzielles Polster für Schule, Ausbildung, Führerschein, Auto und Start ins spätere Berufsleben schaffen. Ein Sparbuch ist im aktuellen Niedrigzinsumfeld wenig attraktiv, weil es keine nennenswerten Beträge mehr abwirft. Für höhere Erträge und größere Flexibilität stehen Sparpläne. Je früher damit begonnen wird, umso besser. Hier bietet sich ein langfristiger Fondssparplan an, der attraktive Renditeaussichten verspricht. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.

Sparplan auf den Namen des Kindes eröffnen

Damit die Kinder in den Genuss der steuerlichen Freibeträge kommen, müssen die Eltern für den Sparplan das Depot „auf den Namen des Kindes“ eröffnen. Es genügt aber für die steuerliche Anerkennung nicht, dass die Kinder zivilrechtlich Eigentümer der Fondsanteile geworden sind. Die Eltern müssen die Depots der Kinder wie fremdes Vermögen verwalten; sie dürfen es nicht wie eigenes Vermögen behandeln. Diese speziellen Anforderungen rechtfertigen sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Verträge zwischen Eltern und Kindern steuerrechtlich nur anzuerkennen sind, wenn sie tatsächlich durchgeführt werden. Auslegungsschwierigkeiten können vermieden werden, wenn bei Errichten des Depots klargestellt ist, dass eine Verfügungsbefugnis der Eltern nur auf dem elterlichen Sorgerecht beruht und tatsächlich entsprechend verfahren wird. Gegebenenfalls sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind Banken außerdem verpflichtet, die steuerliche Identifikationsnummer sowohl von Eltern als auch von Kindern abzufragen.

Kinder sind vollwertige Steuerzahler

Sparpläne lassen sich bereits mit kleinen Beträgen umsetzen. Schon ab einem Betrag von 25 Euro monatlich lässt sich ein Fondssparplan für die Kinder abschließen. Sie sind darüber hinaus flexibel. Die Raten lassen sich beliebig und kostenlos verändern. Erhöhen, reduzieren oder für einen bestimmten Zeitraum aussetzen – je nachdem wie die finanzielle Lage es erfordert. Sind die o.g. Voraussetzungen erfüllt, bleiben Erträge pro Kind von rund 10.000 Euro steuerfrei. Kinder werden schon als vollwertige Steuerzahler eingestuft, auch wenn sie noch minderjährig sind. Damit steht jedem Kind insbesondere auch ein eigener Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Die Eltern von Minderjährigen können einen Freistellungsauftrag pro Kind stellen.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Liegen die Kapitalerträge des Kindes über dem Sparer-Pauschbetrag und erzielt das Kind ansonsten keine eigenen Einkünfte, können sie gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, damit auch Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei bleiben. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, ist allerdings zu beachten, dass bei Studierenden der Anspruch auf BAföG entfällt, wenn der junge Erwachsene ein Vermögen von mehr als 7.500 Euro hat.

GVI-Tipp:

Übrigens kann der Fondssparplan bequem und steuerbegünstigt über ein Versicherungsprodukt erfolgen. Allerdings gilt es hier einiges zu beachten, wie z.B. die Kosten oder die Fondsauswahl.

Wenn Sie interessante Angebote suchen, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

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