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Bei offenen Immobilienfonds Fristen beachten

Foto: bausparkassenverband


03.03.2015. Bei Geldanlagen achten die Deutschen vor allem auf Sicherheit. Doch angesichts historisch niedriger Zinsen werfen Spar- und Festgeldkonten sowie Anleihen guter Bonität inzwischen fast keine Erträge mehr ab. Was tun? Immobilien gelten bei vielen Anlegern als wertstabile Sachwerte. Doch eine Immobilie als Anlageobjekt können sich viele Sparer nicht leisten. Deshalb investieren sie alternativ in offene Immobilienfonds, weist der Bankenverband hin.

Mindesthaltefristen und Kündigungsfristen

Der Erwerb von Anteilen offener Immobilienfonds bietet die Möglichkeit, bereits mit kleinen Geldbeträgen breit gestreut in eine Vielzahl von Immobilien (in der Regel Gewerbeimmobilien) zu investieren. Doch während Anteile anderer Investmentfonds wie Aktien-, Renten- oder Mischfonds jederzeit zurückgegeben werden können, müssen Anleger bei offenen Immobilienfonds Mindesthaltefristen und Kündigungsfristen beachten. So gilt für Neuerwerber offener Immobilienfonds eine 24-monatige Mindesthaltefrist, bevor sie die Anteile wieder zurückgeben können. Außerdem muss eine 12-monatige Kündigungsfrist eingehalten werden, wenn Anteile veräußert werden sollen, wobei Anleger allerdings bereits während der zweijährigen Mindesthaltefrist kündigen können.

Offene Immobilienfonds: 3,2% Wertentwicklung

Die Wertentwicklung offener Immobilienfonds richtet sich vor allem nach den Mieteinnahmen und den Bewertungen der Immobilien. Da die Mietverträge oft an die Verbraucherpreisentwicklung gekoppelt sind, können offene Immobilienfonds auch Schutz vor Inflation bieten. In den vergangenen zehn Jahren wiesen offene Immobilienfonds nach Angaben des BVI im Schnitt eine Wertentwicklung von 3,2 Prozent jährlich auf. Anleger müssen beim Kauf mit einem einmaligen Ausgabeaufschlag rechnen, der an den Berater gezahlt wird und der die Rendite anfangs merklich beeinträchtigen kann. Dazu kommen jährliche Verwaltungsgebühren. Gibt der Anleger seine Fondsanteile zurück, fallen in der Regel keine Kosten an.

Besser Investmentfonds in Fondspolicen?

Besser Investmentfonds in Fondspolicen?

Die Anlage in Investmentfonds kann auch über eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung (auch Fondspolicen genannt) erfolgen. Das hat einen steuerlichen Vorteil, wenn der Vertrag mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren hat und nicht vor dem 62. Lebensjahr endet. Dann fällt während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer an. Erst am Laufzeitende erfolgt eine Besteuerung der Erträge (Guthaben abzgl. Einzahlung) an und nur zur Hälfte. Die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Steuersatz, welcher bei Auszahlung besteht, versteuert.

Weiterer Vorteil ist die bequeme Verwaltung. So entfällt eine Depoteröffnung und damit verbundenen Verwaltungsarbeiten der laufenden Mitteilungen (z.B. über Ausschüttungen).

Fondspolicen haben aber oft den Nachteil, dass sie im Vergleich zur Direktanlage höhere Kosten haben. Allerdings können diese mit speziellen Versicherungstarifen enorm reduziert werden.

Fazit: Für viele Personen ist die Anlage in Investmentfonds über eine Fondspolice besser geeignet als über die Direktanlage in einem Bankwertpapierdepot. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fondspolicen-Produkt niedrige Kosten und eine hohe Auswahl von guten Investmentfonds besitzt.

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