Serie zu Fondsmythen: Mythos 6: „Fonds sind mächtig“

Gemessen am verwalteten Vermögen erscheinen einige große Fondsgesellschaften mächtig. Doch das ist nur auf den ersten Blick der Fall. Auf den zweiten wird klar, dass sich hinter der Gesamtsumme viele Fonds verbergen, die unterschiedliche Anlagestrategien für unterschiedliche Anleger verfolgen. Außerdem gehört das verwaltete Fondsvermögen den Anlegern und nicht der Fondsgesellschaft.

Zusätzlich gibt es Regeln, um die Beteiligung an einem Unternehmen nicht zu groß werden zu lassen und das Risiko im Fonds ausgewogen zu halten. So darf eine Fondsgesellschaft grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an einem Unternehmen halten. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. Wissenswerte Basisinformationen zu Fonds finden Sie in der Grundlagenbroschüre des BVI (PDF).

GVI-Tipp „Lebens-Rücklagenkonto“oder „Ruhestandsstands-Rücklagenkonto“

Übrigens kann eine Fonds- oder ETF-Anlage bequem und steuerbegünstigt über ein Versicherungsanlageprodukt erfolgen. Hier könnte bei laufenden Beiträgen eine Art von „Lebens-Rücklagenkonto“ oder bei Einmalbeiträgen eine Art „Ruhestands-Rücklagenkonto“ helfen. Wenn Sie nähere Informationen wünschen, nehmen Sie einfach unter dem Stichwort „Lebens-Rücklagenkonto“ mit uns Kontakt auf.

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