Vorteil: Kreditantrag für zwei
03.06.2016. Wer eine gemeinsame Anschaffung mit einem Ratenkredit finanziert, sollte prüfen, ob es sich lohnt, den Kreditvertrag gemeinsam mit einem Partner zu unterzeichnen. Denn nicht nur Paare können so bessere Konditionen erhalten.
Ratenkredit von Paaren gemeinsam nutzen
Ob Auto, Designersofa oder Einbauküche: Viele Anschaffungen, für deren Finanzierung ein Ratenkredit infrage kommt, werden von Paaren gemeinsam genutzt. Warum dann nicht auch den Kredit gemeinsam aufnehmen? "Je nach individueller Situation kann sich daraus eine Verbesserung der Konditionen ergeben", sagt Kreditexperte Guido Wrede. Etwa dann, wenn das Einkommen beider Kreditnehmer unterschiedlich hoch ist. Würde der Partner mit dem geringeren Einkommen den Kredit allein aufnehmen, müsste er bei bonitätsabhängigen Konditionen mehr bezahlen. Verbessert sich hingegen die Bonität aufgrund des zweiten Kreditnehmers, dann kann sich auch der bonitätsabhängige Zins reduzieren. Unter Umständen kann sogar die Genehmigung des Kreditantrags davon abhängig sein, ob ein zweiter Kreditnehmer mit einem belastbaren Einkommen hinzugezogen wird - beispielsweise wenn der kreditsuchende Lebenspartner aufgrund einer beruflichen Auszeit momentan keine eigenen Einkünfte vorweisen kann.
Ratenkredit: Mitnutzen und mithaften
Nicht nur Ehepaare können zusammen einen Ratenkredit aufnehmen. Erforderlich ist nicht einmal, dass beide Kreditnehmer Lebenspartner sind oder in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. So können beispielsweise auch zwei Freunde, die zusammen ein Segelboot erwerben und für diesen Zweck Geld leihen möchten, den Kreditantrag gemeinsam stellen. Bei Ratenkrediten gilt die Grundregel, dass die Monatsrate von einem einzigen Konto eingezogen wird. "Wenn zwei Kreditkunden die Kosten untereinander aufteilen wollen, sollte einer die Ratenzahlung übernehmen und der andere ihm dafür einen entsprechenden monatlichen Ausgleich überweisen", empfiehlt Guido Wrede. Wichtig ist, dass sich die Kreditnehmer darüber im Klaren sind, dass beide mit ihrer Unterschrift unter dem Vertrag gesamtschuldnerisch haften. Wenn also einer der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann die Bank vom zweiten Kreditnehmer verlangen, die restlichen Schulden in voller Höhe zu begleichen. "Falls die Kreditnehmer nicht in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sollten daher vorzugsweise Anschaffungen gemeinschaftlich finanziert werden, die auch von beiden Beteiligten genutzt werden - dann sind die Vorteile aus der Mitnutzung und die Risiken aus der Mithaftung fair verteilt", so der Kreditexperte der Postbank.
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