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50 Jahre Einlagensicherungsfonds der Banken

03.07.2026. Der Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bankenverbands feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Mit dem ESF haben die privaten Banken bereits früh ein freiwilliges Sicherungssystem geschaffen, das Maßstäbe setzte – lange bevor eine gesetzliche Einlagensicherung eingeführt wurde.

Wichtigen Beitrag zum Vertrauen

Damit leistet der Fonds seit fünf Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum Vertrauen in den Finanzstandort Deutschland. Ein Ziel des ESF war und ist es, das Vertrauen von Kunden und Kundinnen in das Bankensystem nachhaltig zu stärken. Bis heute und auch in Zukunft wird der Fonds ausschließlich von den teilnehmenden Kreditinstitutionen finanziert. „Mit dem Einlagensicherungsfonds übernehmen private Banken über gesetzliche Anforderungen hinaus Verantwortung. Mit diesem freiwilligen Engagement setzen die Institute ein Zeichen für Verlässlichkeit und Kundenorientierung“, sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands.

Anpassungen der Sicherungsgrenzen - Millionenschutz für Privatpersonen und Unternehmen

Im Laufe seiner Geschichte hat sich der ESF mit Anpassungen der Sicherungsgrenzen und einer stärkeren Risikoorientierung bei der Finanzierung an die Anforderungen eines sich wandelnden Bankensektors angepasst. Sein Grundprinzip hat sich seit den Siebzigerjahren jedoch nicht geändert: Einlegern und Einlegerinnen im Fall einer Bankinsolvenz einen verlässlichen Schutz zu bieten. Dieser gilt für Privatpersonen bis zu einem Betrag von derzeit maximal drei Millionen Euro und für Unternehmen bis maximal 30 Millionen Euro.

„Die Anforderungen an die Einlagensicherung verändern sich stetig. Deshalb entwickeln wir den ESF kontinuierlich weiter, um jederzeit einen wirksamen und verlässlichen Schutz zu gewährleisten“, sagt Dr. Hilmar Zettler, Leiter des Geschäftsbereichs Bankenaufsicht, Einlagensicherung und Organisation beim Bankenverband.

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