Straßenverkehrsordnung: die neuen Regeln

Foto: GDV

06.05.2020. Die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit 28. April gilt, will dafür sorgen, dass es auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zugeht. In diesem Rahmen werden auch zahlreiche neue Sinnbilder und Verkehrszeichen eingeführt.

Mehr Schutz für Radfahrer

Vor allem, wenn es um das Missachten von Radlern geht, wird es für Autofahrer ab morgen deutlich teurer. So erhöht sich beispielsweise das Bußgeld von 20 auf 110 Euro, wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 100 statt 30 Euro und einen Punkt. Fast verdreifacht hat sich die Strafe, wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält. Das kostet nun 100 statt 35 Euro plus einen Punkt.

Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern, aber auch Fußgängern und so genannten Elektrokleinstfahrzeugführenden wie etwa E-Roller-Fahrer, ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter. Eine echte Gefahrenquelle für Radfahrer ist der tote Winkel. Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von vier bis sieben, maximal elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw künftig verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Parkrowdys geht es ans Portemonnaie

Nicht nur auf Radwegen oder in zweiter Reihe wird das unerlaubte Parken teurer. Auch an anderer Stelle sollten sich Autofahrer gut überlegen, ob sie ihr Auto dort widerrechtlich abstellen. So kostet beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht mehr 35, sondern 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem E-Auto-Stellplatz parkt, hatte bislang nichts zu befürchten. Die Neuregelung sieht hier nun ebenfalls 55 Euro vor. Auch für unerlaubtes Parken auf einem Carsharing-Parkplatz werden 55 Euro fällig.

Härtere Strafen für das Ignorieren einer Rettungsgasse

Das Thema Rettungsgasse wird künftig strenger gehandhabt: So kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden. Zwischen 200 und 320 Euro müssen Ignoranten berappen und es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Nicht nur die fehlende Rettungsgasse hindert Helfer oft daran, den Unfallort schnell zu erreichen. Auch Schaulustige, die lieber Fotos und Filme machen, und dadurch den Rettungseinsatz erschweren, werden bereits seit Anfang 2020 härter bestraft. Wer Unfallopfer ablichtet und angezeigt wird, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.

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