BGH-Urteil: Die große Umverteilung bei Lebens- und Rentenversicherungen

06.07.2018. Lebensversicherungen können nach einem BGH-Urteil die Zahlungen an bestehende Kunden kürzen, um neuen Kunden eine höhere Rendite zu ermöglichen. Das Urteil zeigt die Fehlkonstruktion des Systems des Deckungsstocks. Trotzdem wurden 2017 wieder 375.000 klassische Rentenversicherungsverträge abgeschlossen. Das berichtet der GDV, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der starke Verkauf von klassischen Rentenversicherungen ist bedenklich.

„Für eine erfolgreiche Altersvorsorge, die den Lebensstandard im Alter sichert, sind die Produkte nicht geeignet“, sagt Rogier Minderhout, Geschäftsführer des InsurTechs myPension Altersvorsorge GmbH. Zu einer wegen der Anlage über den Deckungsstock eingeschränkten Rendite kommt jetzt noch das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Überschussbeteiligung: Das bedeutet, dass Kunden nicht die Überschussbeteiligung bekommen, auf die sie eigentlich Anrecht haben. Es findet eine Umverteilung statt von Altkunden zu Neukunden. „Offensichtlich können die Versicherer nicht einmal die 0,9 Prozent Rendite erzielen, die neuen Kunden versprochen wird“, sagt Minderhout. „Das ist angesichts der Niedrigzinsen und einer Aktienquote von gerade einmal 4,4 Prozent auch nicht verwunderlich.“

Das Problem: Das Kundengeld fließt in einen „Deckungsstock“, ein Geldsammelbecken. Jeder Versicherer verwaltet dieses Geld und erzielt damit eine Rendite, die zum Teil garantiert ist, zum Teil als Überschussbeteiligung ins Kapital einfließt. Diese schwankt je nach Marktlage und wird deshalb geglättet: In guten Jahren wird eine Rücklage gebildet, die in schlechten Jahren wieder abgebaut wird. Angesichts der niedrigen Zinsen aber gibt es seit Langem keine guten Jahre mehr. Die Rücklagen schmelzen also ab. Das heißt, die Versicherer verteilen das Geld um.“

Warum aber muss das Geld überhaupt über ein Konstrukt wie dem „Deckungsstock“ verwaltet werden?

Kernkompetenz der Versicherer ist, Risiken über ein Kollektiv abzusichern, die für das Individuum nicht tragbar sind.“ Die große Zahl der Teilnehmer verringert die statistische Varianz des Risikos, das dadurch kalkulierbar wird. Dieser durchaus sympathische Gedanke lässt sich auf viele Risiken anwenden: Krankheit, Autoschaden, Erdbeben. „Das kann bei der Geldanlage aber nicht gelingen“, sagt Minderhout.

„Analog wäre der Deckungsstock das Kollektiv, worüber man das Risiko einer Market Underperformance versichern könnte. Nur ist fraglich, ob dieses Risiko überhaupt versicherbar ist“, so Minderhout. Denn dies setzt voraus, dass es eine stabile langfristige Rendite gibt, gegen deren Schwankungen man sich kurzfristig absichern kann. „Das trifft aber nicht zu, Renditen können auch langfristig schwanken.“ Anders als bei einer Autoversicherung lässt sich der „Versicherungsfall“ bei der Kapitalanlage statistisch kaum ermitteln. Somit fällt der Deckungsstock als risikostreuende Versicherung gegen Anlagerisiken aus. Dazu kommt, dass der Deckungsstock bei einer durchschnittlichen Aktienquote von rund 4,4 Prozent das Geld für die Altersvorsorge schlicht falsch anlegt. 

Die Alternativen

Die Alternative ist eine individuelle Anlage durch den Sparer mittels einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder eines Fondssparplans. Eine solche individuelle Anlage erlaubt ein auf das Individuum zugeschnittenes Portfolio über die Laufzeit. Liegt der Renteneintritt noch in ferner Zukunft, kann der Sparer in Aktien anlegen und über die Jahre hohe Renditen einfahren. Ab zehn Jahren vor Renteneintritt kann er dann in risikoärmere Anlagen wie Anleihen umschichten. So wird das Portfolio vor kurzfristigen Rückgängen am Aktienmarkt geschützt und die erreichte Rendite gesichert. Eine solche Anlagestrategie ist als Lifecycle Portfolio bekannt. „Dieser Weg ist für die Altersvorsorge viel besser geeignet“, sagt Minderhout. „Stattdessen verkümmern die Gelder der Beitragszahler in den Deckungsstöcken der Versicherer. Niedrige Renditen und ungerechte Umverteilung sind die Folge.“

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