Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Sie ist demnach eine arbeitsrechtliche Zusage.

Der Unterschied zur privaten Altersvorsorge

Der Unterschied zur privaten Altersvorsorge

Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge(bAV) zahlt der Arbeitnehmer bei dieser Anlage seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Dieser zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag ein. Die Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung können alleine vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung), zusammen (mischfinanziert) oder allein mit dem Arbeitgeber (arbeitgeberfinanziert) aufgebracht werden.

Durchführungswege der bAV

Durchführungswege der bAV

In der betriebliche Altersversorgung (bAV) stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:

  • Direktzusage

  • Unterstützungskasse

  • Pensionskasse

  • Direktversicherung

  • Pensionsfonds

Die Durchführungswege Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds werden auch als mittelbare Durchführungswege bezeichnet, da die Durchführung bei einem rechtlich selbstständigen Unternehmen erfolgt. Sie werden auch als versicherungsförmige Durchführungswege genannt. Die Auswahl des Durchführungsweges trifft der Arbeitgeber. Neben der gewünschten Höhe der zugesagten Leistung arbeitgeberseits sind dafür auch steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend.

Gesetzlicher Anspruch der Entgeltumwandlung

Gesetzlicher Anspruch der Entgeltumwandlung

Seit der Rentenreform 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung(bAV) umwandeln und sich somit eine Zusatzrente aufbauen. Wenn der Arbeitgeber von sich aus keinen Durchführungsweg anbietet, kann der Arbeitnehmer die Durchführung der Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung verlangen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Teilzeit arbeiten sowie für geringfügig Beschäftigte. Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat die staatliche Förderung betrieblicher Altersversorgung weiter geändert.

Sinn der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Sinn der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) z.B. über die häufig genutzte Direktversicherung umfassen je nach Vereinbarung folgende Leistungen:

  • Verbesserung finanzieller Sicherheit im Alter und/oder bei Berufsunfähigkeit

  • sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen.

Sinn aus Sicht eines Arbeitnehmers

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll zur Verbesserung der sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie beitragen. Der Mitarbeiter erhält die Zusage auf eine lebenslange Rente, egal, wie alt er wird. Im Prinzip ist die Betriebsrente ein Produkt der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung mit lebenslanger Sicherheit, garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung.

Sinn aus Sicht eines Arbeitgebers

Dem Arbeitgeber bietet die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung(bAV) die Chance, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem hilft die Betriebsrente, in vielen Fällen Lohnnebenkosten zu sparen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) können auch Unternehmer für ihre eigene Altersvorsorge nutzen, beispielsweise Geschäftsführer von GmbHs.

Zusagearten des Arbeitgebers bei bAV

Zusagearten des Arbeitgebers bei bAV

Nachfolgende arbeitsrechtlichen Zusagearten des Arbeitgebers werden unterschieden.

Leistungszusage:
Hier wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine bestimmte Leistung (z. B. 1.000 Euro Rente) zugesagt.

Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ):
Die BOLZ wird normalerweise bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen verwendet. Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Zusage, regelmäßig oder einmalig einen bestimmten Betrag an eine Versorgungseinrichtung zu zahlen und sagt damit die sich daraus ergebende Leistung zu (z. B. bei einer Direktversicherung die garantierte Ablaufleistung).

Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML):
Sie wurde für den Pensionsfonds eingeführt und gilt heute erweitert. Der Arbeitgeber haftet dabei für die eingezahlten Beiträge abzüglich der planmäßigen Beiträge für biometrische Risiken (Alter, Invalidität, Tod). Bei dieser Zusageart trifft den Arbeitgeber in der Rentenphase des Arbeitnehmers keine Anpassungsprüfpflicht.

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