Betriebsrente – Vorteile und Nachteile einer Entgeltumwandlung

Nach Erhalt der jährlichen Standmitteilung einer Betriebsrente ist so mancher Arbeitnehmer enttäuscht über die niedrigen Werte und stellt sich die Frage, ob eine weitere Einzahlung seiner Betriebsrente mit einer Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung), die häufig über den Durchführungsweg Direktversicherung genutzt wird, sich rechnet.

Nach Ansicht der GVI kann es für einzelne Arbeitnehmer sinnvoller sein, den Vertrag seiner Betriebsrente ruhen zu lassen und stattdessen den Betrag in einen privaten Sparplan mit guten Renditenchancen anzulegen. Je länger die Zeit zu Beginn der Altersrente, desto größer kann dabei der Nutzen sein. Die nachfolgende Übersicht soll bei der Entscheidungsfindung helfen.

Übersicht Pro und Contra Betriebsrente per Entgeltumwandlung aus Sicht eines Arbeitnehmers

Pro - Das spricht für Betriebsrente per Entgeltumwandlung

- Steuerersparnis und der Sozialversicherungsfreiheit in der Ansparphase

- Arbeitsaufwand gering in der Ansparphase und Rentenphase, wenn kein Arbeitgeberwechsel erfolgt

- Keine Anrechnung Hartz IV-Leistungen

- Disziplinierte Rücklagenbildung für Rentenphase, ohne Zugriff auf Vermögen

- Zuschuss Arbeitgeber
Für Neuabschluss ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15% zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Das gilt für die sogenannten „versicherungsförmigen“ Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

- Sichere Verzinsung bei Garantieprodukten und sichere, lebenslange Rentenzahlungen

- Teilweise keine Anrechnung auf Leistungen der Grundsicherung
Ab 2018 gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber sind 30% der monatlichen Betriebsrentenzahlung bis zu einem max. Gesamtfreibetrag von ca. 200 Euro pro Monat anrechnungsfrei (2019: 212 Euro).

Contra - Das spricht gegen Betriebsrente per Entgeltumwandlung

- Leistungen sind steuerpflichtig in der Rentenphase
Bei bestehenden Direktversicherungen (Abschluss bis zum 31. Dezember 2004) und Pensionskassen (Abschluss bis zum 31. Dezember 2001), die einer Pauschalbesteuerung gemäß § 40b EStG a.F. unterliegen, sind Kapitalzahlungen steuerfrei. Rentenzahlungen werden mit dem sogenannten niederen Ertragsanteil nach Paragraf 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz versteuert. Wer z.B. mit 67 Jahren in Rente geht, muss 17 Prozent (Ertragswert) der Rente versteuern.

- Leistungen sind sozialversicherungspflichtig (Kranken- und Pflegeversicherung) in der Rentenphase
Für gesetzlich Krankenversicherte wird 2019 ein Beitrag von 18,6% bzw. 18,85% für Rentner ohne Kind(er) (GKV-Zusatzbeitrag von 0,9% unterstellt) berechnet. Für Privatversicherte fallen keine zusätzlichen Beiträge an.
Kleine Betriebsrenten, die zusammen weniger als 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Sozialgesetzbuch IV betragen, sind nicht beitragspflichtig. 2019 entspricht dies 155,75 Euro pro Monat.
Bei Kapitalauszahlung wird das Kapital fiktiv auf 120 Monate verteilt. Sie zahlen monatlich 10 Jahre lang einen im Verhältnis zur Betriebsrentenzahlung höheren Beitrag. Immer wieder gibt es politische Diskussionen um Reduzierung und Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung.

- Verringerte gesetzliche Altersrente aufgrund sozialfreien Entgeltumwandlung
Bei 100 Euro Entgeltumwandung verringert sich die gesetzliche Altersrente nach 30 Jahren um ca. 35€, nach 40 Jahren ca. 47€, nach 45 Jahren ca. 53€ pro Monat.

- Geringere Erwerbsminderungs-/, Hinterbliebenenrente und Lohnersatzleistungen im Krankheitsfall oder Arbeitslosigkeit

- Verzinsung bei Garantieprodukten gering und daher geringe Rentenauszahlungen wegen der begrenzten Anlagemöglichkeiten, mit fallender Tendenz (bei anhaltender Niedrigzinsphase)

- Keine freie Auswahl der Anlageform, Auszahlungsbeträge und Auszahlungszeitpunkte in der Anspar- und Rentenphase

- Bei Arbeitgeberwechsel muss für Übernahme des bestehenden Vertrages verhandelt werden
Falls keine Übernahme und mehreren Arbeitgeberwechsel: Bestehen von mehreren kleinen beitragsfreien Verträge, die dann noch unwirtschaftlicher werden.

- Keine Verfügbarkeit vor Rentenalter (frühestens ab 63. Lebensjahr)

- Nicht vererbbar

- Nicht beleihbar

Anforderung für private Altersvorsorge als Alternative zur Betriebsrente

Für die private Altersvorsorge bietet sich vorrangig die Anlage in Investmentfonds (direkt oder über Versicherungsanlageprodukte) an. Damit sie sich besser rechnet als eine Betriebsrente, sollte die Anlage nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

- hoher Aktienanteil, um gute Renditechancen zu haben

- Fondsangebot ausreichend und gut (Anlagestrategie weltweit, aktiv gemanagt und Indexfonds)

- kostenarm: Depot, Versicherungsmantel, Fonds (z.B. ETF, institutionelle Tranchen bei aktiv gemanagten Fonds)

- bei Versicherungsanlageprodukte sollte der Rentenbeginn mindestens bis Endalter 85 Jahre verlegbar sein

- bei Versicherungsanlageprodukte sollten vor Verrentung Entnahmen (mindestens einmal pro Jahr, kostenlos bzw. kostenarm) möglich sein

Zusätzlich wünschenswert:

- Rebalancing automatisch (einmal pro Jahr auf ursprüngliche Anlagenzusammensetzung zurückführen)

- Ablaufmanagement (falls zu einem bestimmten Zeitpunkt ein großer Betrag oder eine Verrentung gewünscht wird)

- Verrentung (lebenslang garantiert) nach Endalter 85 Jahre, falls gewünscht

Mehr Informationen zum Thema:
Besser Investmentfonds über Fondspolicen nutzen?

Beispiel Vergleich Betriebsrente mit Privatrente (klassisch und fondsgebunden)

Fazit: Betriebsrente mit Entgeltumwandlung oder private Alternative?

In so manchen Fällen kann es interessanter sein, auf die Betriebsrente bei einer Entgeltumwandlung zu verzichten. Dann ist zwar der Sparbetrag für die Altersversorgung geringer als bei der betrieblichen Altersvorsorge, aber man ist in der Entscheidung frei, wie das Geld anlegt werden kann. Da bei der privaten Altersvorsorge kein Garantiezwang besteht, können Sparpläne mit hohem weltweitem Aktienanteil, z.B. über Investmentfonds oder kostenarmen Versicherungsanlageprodukte (auch Fondspolicen genannt) ohne Garantien und mit flexiblen Entnahmemöglichkeiten, wegen der besseren Renditechancen guten Lösungen sein. Dies bestätigt zumindest eine Reihe von Studien mit Werten aus der Vergangenheit. So haben Aktienanlagen langfristig die höchsten Renditen erzielt, was jedoch keine Gewähr für die Zukunft ist. Weitere Vorteile eines privaten Sparplans sind die freie Entscheidung über Entnahmezeitpunkte und Entnahmebetragshöhen in der Rentenphase.

Die Wahl einer Betriebsrente mit Entgeltumwandlung ist nach Meinung der GVI also letztendlich ein Rechenexempel sowie eine Glaubensfrage über die künftigen Anlagechancen des Kapitalmarktes bzw. von Unternehmenserfolgen und von den persönlichen Vorlieben (Verfügbarkeit, planbare Entnahmehöhe und Entnahmedauer, Arbeitsaufwand, Anlagedisziplin, Risikoneigung, Anrechnung Hartz IV-Gesetz) des Anlegers abhängig.

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Mehr Informationen zum Thema Betriebsrente:

Video „Krankenkassenbeiträge - Betriebsrentner doppelt abkassiert“ (BR Fernsehen vom 07.08.2019, 4 Min)
Wer mit einer Betriebsrente oder Direktversicherung fürs Alter vorsorgen, macht das, wofür die Bunderegierung wirbt. Aber seit 2004 gibt es einen großen Wermutstropfen: Seitdem zahlen Empfänger von Betriebsrenten doppelte Krankenkassenbeiträge.

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