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Haftpflichtversicherung - ab 1. März gelten schwarze Kennzeichen für Mopeds, Mofas, Roller, E-Scooter, S-Pedelecs und Co

Ab 1.3.2026 ist für Mofas, Mopeds und Roller das schwarze Versicherungskennzeichen Pflicht. Mit grünem Schild entfällt der Schutz – Strafbarkeit und hoher finanzieller Schaden droht. GVI warnt vor Risiken bei „frisierten“ Fahrzeugen.

16.02.2026. Wer ab dem 1. März 2026 noch mit einem grünen Kennzeichen mit seinem Mofa oder Roller unterwegs ist, hat keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich strafbar. „Die für 2026 gültigen Kennzeichen sind schwarz und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI). Das Kennzeichen verfällt immer nach einem Jahr, eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Das schwarze Kennzeichen ist nicht nur für Roller, Mopeds und Mofas vorgeschrieben, sondern auch für Elektrofahrräder (S-Pedelecs) und motorisierte Krankenfahrstühle. Elektroroller (E-Scooter) benötigen das schwarze Kennzeichen, in verkleinerter Form zum Aufkleben. Die Preisunterschiede in der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, ein Tarifvergleich lohnt sich. Auch die Teilkaskoversicherung kann mit unterschiedlichen Beiträgen abgeschlossen werden. Das Mofa ist z. B. bei Hagel, Sturm, Blitz, Diebstahl, Brand, Haarwild, Glasbruch oder Kurzschlussschäden versichert. Auch Marderbiss ist mitversichert. Die neuen Versicherungskennzeichen sind direkt bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

„Ohne dem aktuell schwarzen Versicherungskennzeichen gibt es keinen Versicherungsschutz. Passiert dann ein Unfall macht man sich strafbar und alle anfallenden Kosten müssen selbst übernommen werden“, warnt Jürgen Buck. Zudem werden bei der Vergabe von Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller die technischen Daten nicht überprüft. Jürgen Buck warnt deshalb auch vor den Folgen bei Unfällen mit „frisierten“ Fahrzeugen. „Das ist auch unter Strafe verboten. Oft zahlt die Haftpflichtversicherung dann zwar den Schaden des Unfallgegners, bittet aber den Versicherten nachträglich voll zur Kasse. Die Kosten und Strafen für einen Unfall mit einem technisch aufgerüsteten Mofa, Moped oder Roller können drastisch sein“, führt Jürgen Buck weiter aus.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Mofas und Mopeds“ inkl. Crashtest stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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Schlagwörter:
Mofa, Mopeds, Roller, E-Scooter, schwarz, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung

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