Achtung Haftung – Gefahrenquellen beim Drachen steigen lassen
Beim Drachensteigen drohen Haftungsrisiken: Nur bis 100 m erlaubt, Abstand zu Flugplätzen nötig. Schäden haftet der Halter (§ 823 BGB). GVI rät: Privathaftpflicht prüfen unter www.geldundverbraucher.de.
13.11.2025. Wenn im Herbst die Winde stärker werden, zieht es viele Familien und Freizeitpiloten mit ihren Drachen und Lenkdrachen auf Felder und Wiesen. Doch das beliebte Freizeitvergnügen birgt auch rechtliche und versicherungstechnische Risiken. Wer sich nicht an bestimmte Vorschriften hält, riskiert nicht nur Ärger mit den Behörden – sondern im schlimmsten Fall auch hohe Schadensersatzforderungen. Wichtig ist ein ausreichender Versicherungsschutz, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Reißt die Drachenschnur, beschädigt der Drachen ein Auto oder verletzt eine Person, haftet der Halter des Drachens. Nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der einem anderen fahrlässig einen Schaden zufügt. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da sie im Extremfall schmerzhafte finanzielle Belastungen übernimmt. Sie gilt für Drachen ohne Motor und Antrieb mit einem Fluggewicht von bis zu fünf Kilogramm. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, rät, die bestehende Privathaftpflichtversicherung auf Mitversicherung zu überprüfen.
Vorsicht: In Deutschland gelten Drachen als Luftfahrzeuge. Zu Flugplätzen muss ein Abstand von drei Kilometern eingehalten werden. Auch für den kleinsten Papierdrachen gelten Vorschriften, die beim Drachensteigen beachtet werden müssen. So sind nach der Luftverkehrsordnung nur Drachen mit einer 100 Meter langen Schnur erlaubt. Die Verwendung einer längeren Schnur muss genehmigt werden. Außerdem sollten Drachenflieger die Nähe von Freileitungen oder Antennenanlagen meiden.
Drachensteigen macht Spaß – aber nur, wenn Sicherheit und Verantwortung mitfliegen. Ein kurzer Blick in die Versicherungspapiere und die Beachtung der rechtlichen Vorschriften können im Ernstfall viel Ärger und Geld sparen.
Die GVI bietet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ einen kostenlosen „Versicherungs-Check“ zur Überprüfung einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung an.
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Haftung, Gefahren, Drachen, Lenkdrachen, Versicherungsschutz
