Valentinstag am 14. Februar – verliebte Paare müssen auch an Versicherungen denken

09.02.2023. Am 14. Februar ist wieder Valentinstag, der Tag für verliebte Paare. Nicht endgültig geklärt ist, warum der Valentinstag überhaupt gefeiert wird. Fest steht jedoch, dass vor allem Blumenläden und die Süßigkeitsindustrie viel Werbung für diesen Tag der Paare machen. Ob verheiratet oder nicht, zusammenlebende Paare sollten ihre Versicherungen unbedingt überprüfen. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt dazu Tipps.

Nach einer Überlieferung soll es bei dem Namensgeber des Valentinstags um den Märtyrer und Bischof Valentin von Rom und/oder Valentin von Terni handeln. Um dem jeweiligen Partner am Valentinstag seine Liebe zu zeigen, werden Geschenke unterschiedlicher Art getätigt. Dies reicht von Blumen über Süßigkeiten bis hin zu Parfum und hochpreisigen Geschenken. Und einige Paare denken an diesem Tag vielleicht schon an Verlobung oder Hochzeit. Doch an Versicherungen werden wohl die meisten keine Gedanken verschwenden. Obwohl gerade einige Versicherungen auch bei Paaren ohne Trauschein sehr wichtig sind. „Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen. Und viele wissen dabei nicht, wie wichtig zum Beispiel eine Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.

Gerade wenn sich frisch verliebte Paare ein gemeinsames Leben aufbauen, ist der Versicherungsschutz für beide Partner ein Muss. Ansonsten stehen die Geschädigten unter Umständen bei Schadenfällen im mehrstelligen Eurobereich allein da, warnt Siegfried Karle. Der Experte rät generell dazu, diverse Risiken schon vor der Heirat abzusichern. Auch können manche Versicherungen beim Zusammenleben überflüssig sein und dadurch Beiträge gespart werden. Da kann dann schon auch mal am Valentinstag an Versicherungen gedacht werden.

Zahlreiche Tipps zu Versicherungen für Paare mit und ohne Trauschein stehen unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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