Karneval und Fasching – Versicherungsschutz bei Vandalismus am Auto

14.02.2023. Von vielen heiß herbeigesehnt beginnt wieder die heiße Phase des Feierns in den Hochburgen des Faschings und Karnevals. Am 22. Februar, Aschermittwoch, ist wieder alles vorbei. Kurz und heftig nimmt das närrische Treiben seinen Lauf. Neben Spaß und guter Laune sollten die Jecken und Narren auch an die möglichen Folgen der guten Faschingslaune denken. Leider gehört auch Vandalismus an einem fremden Auto dazu. Dann kommt zum Kater nach dem Aschermittwoch noch ein finanzieller Schaden. Wer für diesen aufkommt und wie weitere Gefahren vermieden werden können, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) mit Tipps und Infos rund um den Fasching und Karneval zusammengestellt.

Viele hunderttausende Jecken und Narren und solche die einfach gerne Fasching oder Karneval feiern, werden bis Aschermittwoch noch Gelegenheit haben, diverse Veranstaltungen zu besuchen und zu genießen. Doch nach reichlichem Alkoholgenuss fallen bei so manchem Teilnehmer die letzten Hemmungen. Sachbeschädigungen auf dem Streifzug durch die Städte sind an der Tagesordnung. Ganz oben auf der Liste stehen beschädigte Autos. „Die Schäden, die hierbei entstehen, sind beträchtlich und keine Kavaliersdelikte. Der Gesamtschaden jährlich an Autos durch Vandalismus liegt im Milliardenbereich“, weiß der Experte Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Wenn der oder die Täter nicht ermittelt werden können, stellt sich die Frage, welche Versicherung für den Schaden am Auto aufkommt. „In unterschiedlichen Fällen kommen dafür die eigene Teilkasko oder Vollkasko auf“, so der Experte. Doch aufgepasst: In vielen Fällen kann es zur Rückstufung bei der Vollkaskoversicherung kommen. „Somit kann ein Faschings- oder Karnevalsbesuch auf diese Art und Weise auch ganz schön ins Geld gehen“, so Jürgen Buck.

Tipps, Urteile und Informationen zu „Gefahren in der Faschingszeit“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar.

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