Starkregenschäden zur Sommerzeit – Versicherungsschutz unbedingt prüfen
13.08.2020. Das extrem heiße Sommerwetter mit seinen dazugehörigen Kapriolen hat Deutschland wieder fest im Griff. Dabei macht uns nicht nur die Hitze zu schaffen. Gestern wurden zum Beispiel wieder Teile von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, aber auch Mittelsachsen und das Saarland, von Starkregen und Überflutungen getroffen. Keller liefen voll und Bäume wurden entwurzelt. Und dies wird sich auch in Zukunft noch öfter wiederholen. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung einer Schadensmeldung oft völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht. Darauf weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus jahrelanger Erfahrung hin.
Ein Versicherungsschutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen von tausenden von Euro allein da“, warnt Siegfried Karle.
Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Ein Versicherungsschutz nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Siegfried Karle weiter auf.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.