Überweisungs-Irrläufer - was tun?
15.01.2016. Zahlendreher, verrutschtes Komma oder falscher Empfänger: Wer nach dem Absenden einer Überweisung einen Irrtum bemerkt, sollte schnell handeln. Landet der Betrag auf dem falschen Konto, muss man seine Rückforderung für den Überweisungs-Irrläufer direkt beim Empfänger geltend machen.
Bei Überweisungs-Irrläufer schnell handeln
Mit der Umstellung des Überweisungsverfahrens auf die IBAN als internationale Kontonummer wurde bei Überweisungen ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal eingebaut: Die zweistellige Prüfzahl nach dem Länderkürzel „DE“ soll dafür sorgen, dass bei einem Vertipper die IBAN als ungültig erkannt wird. Die Überweisung wird dann nicht ausgeführt. Dennoch sind Fehler beim Überweisen nicht hundertprozentig ausgeschlossen – etwa dann, wenn versehentlich die IBAN eines anderen Empfängers oder ein zu hoher Überweisungsbetrag eingegeben wird. Ob der in der Überweisung aufgeführte Empfängername mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, prüft die Bank dabei nicht, denn von Gesetzes wegen ist bei Überweisungen ausschließlich die IBAN ausschlaggebend. Wenn es doch passiert, sollte der Kunde bei einem Überweisungs-Irrläufer schnell handeln. „Solange der Betrag nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, kann eine Überweisung zurückgerufen werden“, erläutert Stefan Ludwig von der Postbank. Dann wickeln die beteiligten Geldinstitute die Rückbuchung der Überweisung untereinander ab.
Geld zurückholen beim Überweisungs-Irrläufer
Auch bei Überweisungen an Kunden anderer Banken erfolgt die Gutschrift meistens schon am nächsten Bankarbeitstag. In diesem Fall hat die Hausbank des Auftraggebers keinen Zugriff mehr auf den Betrag – unabhängig davon, ob es sich um einen zu hohen Geldbetrag oder um einen Überweisungs-Irrläufer aufgrund einer fehlerhaften IBAN-Eingabe handelt. Dann gilt es, den Empfänger ausfindig zu machen. Mit der Erteilung eines kostenpflichtigen Serviceauftrags können Kontoinhaber dabei auf die Unterstützung durch ihre Hausbank zählen. Sie schreibt den Empfänger des überwiesenen Betrages an und fordert ihn zur Rücküberweisung des Geldes auf. Der Handlungsspielraum der Bank ist hierbei allerdings begrenzt. Bleibt die Rückzahlung aus, kann nur noch der Auftraggeber der Überweisung seine Forderung geltend machen – über rechtliche Schritte gegenüber dem Zahlungsempfänger. Daher empfiehlt der Experte Ludwig, vor dem Erteilen einer Überweisung die Angaben mit kritischem Blick zu prüfen. „Mit der Eingabe der TAN im Online-Banking zum Beispiel bestätigt der Kontoinhaber, dass alle Angaben korrekt sind. Deshalb sollten Bankkunden Betrag und Empfängerkontoverbindung lieber einmal zu viel als einmal zu wenig prüfen.“
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