Steuererklärung: Das sind die Fristen für 2022

Foto: LBS

27.05.2022. Steuerpflichtige haben bis zum 31. Juli Zeit, ihre Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben. In der Vergangenheit mussten die Unterlagen Ende Mai beim Finanzamt vorliegen. Was Steuerzahler auch nach dem Verstreichen der Frist tun können, um hohe Säumnisgebühren zu umgehen, verraten die ARAG Experten. Darüber hinaus berichten sie über die Fristen zur Übermittlung der sogenannten Feststellungserklärung, die Eigentümer von Wohngrundstücken im Zuge der Grundsteuer-Reform unbedingt bis Oktober 2022 abgeben müssen.

Verlängerung der Abgabefrist durch Corona

Steuerberater haben viel damit zu tun, Hilfsanträge für Corona-geschädigte Unternehmen und Selbstständige zu stellen. Um ihnen für diese unverzichtbare Aufgabe mehr Zeit einzuräumen, wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020, die von Steuerberatern erstellt wird, von Ende Februar 2022 auf Ende Mai 2022 verlängert. Für Steuerzahler, die keinen Steuerberater beauftragt haben, galt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2021.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von einigen Steuerzahlern zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Arbeitnehmer nach Auskunft der Experten unter anderem dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren oder unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten; etwa Honorare, Renten oder Mieten (Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes (EstG)). Auch wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist und der Arbeitslohn über 12.550 Euro bzw. gemeinsam mit dem Ehegatten über 23.900 Euro im Jahr lag, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Werden berufstätige Ehepartner zusammen veranlagt und wird einer der beiden Partner nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder wurde mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt, ist ebenfalls eine Steuererklärung fällig. Ebenso, wenn Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

Stichtag verpasst?

Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Die Erklärung für 2021 muss also Ende Juli 2022 auf dem Tisch des Finanzbeamten liegen. Wer diesen Termin verpasst, kann einen Steuerberater beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf den 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2021 wäre das also Ende Februar 2023. Allerdings kann das Finanzamt ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangen. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt laut den Experten auch, wenn man seine Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lässt.

Wie Sie eine Fristverlängerung beantragen

Wurde der Abgabetermin verpasst, drohen Verzugszinsen. Steuerzahler sollten sich daher so schnell wie möglich um eine Fristverlängerung bemühen. Wer kurz vor der Abgabefrist eine stillschweigende Fristverlängerung beantragt, kann davon ausgehen, dass das Finanzamt diese akzeptiert. Wenn man vom Finanzamt nichts mehr hört, ist der Antrag genehmigt.

Wer nach verstrichener Frist noch eine Fristverlängerung beantragt, ist auf das Wohlwollen der zuständigen Finanzbehörde angewiesen. Wichtig ist, gute Gründe für den erneuten Aufschub zu nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Steuerzahler nach Auskunft der Experten in der Regel noch bis zum Jahresende Zeit.

Neu für Eigentümer: Die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer muss bis zum 31.Oktober 2022 abgegeben werden

Wegen der Reform der Grundsteuer müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft bei ihrem Finanzamt elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (die sogenannte Feststellungserklärung) einreichen. Wer seine Steuererklärung über das Online-Finanzamt ELSTER macht, kann sein Benutzerkonto für die Übermittlung der Feststellungserklärung nutzen. Ansonsten kann ein Benutzerkonto unter www.elster.de beantragt werden. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. Die Frist dafür ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022. Eigentümer sollten dies gewissenhaft erledigen, ansonsten riskieren sie ein Bußgeld oder die Schätzung der Angaben durch das Finanzamt.

Gut zu wissen: Bis Ende 2024 wird die Grundsteuer nach bisheriger Rechtslage berechnet. Erst ab dem 1. Januar 2025 wird dann der neue Grundsteuerwert herangezogen. Die Grundsteuer kann übrigens an Mieter weitergegeben werden: über die Nebenkosten.

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Nebenkosten vom Mieter zu tragen sind, kann laut den Experten in der Nebenkosten­abrechnung die Grundsteuer als Posten aufgeführt werden.

Diese Strafen drohen

Es gilt: Je später die Steuerunterlagen abgegeben werden, desto höher die Verspätungszuschläge. Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Besteuerungsjahres darf das Finanzamt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuernachzahlungen kassieren, mindestens jedoch 25 Euro monatlich. Immerhin: Bei 25.000 Euro ist der Säumniszuschlag gedeckelt. Wenn keine Aufforderung und Erinnerung mehr helfen, übernimmt schließlich das Finanzamt die Steuererklärung und schätzt die Besteuerungsgrundlage. Dass diese Rechnung in der Regel nicht zu Gunsten des säumigen Steuerzahlers ausfällt, erwähnen die Experten nur am Rande.

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