Die sichere Reisekasse - Fragen und Antworten
06.07.2015. Welche Zahlungsmittel nehme ich mit in den Urlaub? Was muss ich beim Umgang mit Zahlungskarten und Geheimzahl beachten? Wie schütze ich mich vor Kartendiebstahl und Betrug und was muss ich im Notfall tun? Kartensicherheit.de gibt die passenden Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema Reisekasse.
1. Mischung der Reisekasse
Urlauber sind gut beraten, zwei Zahlungskarten dabei zu haben, denn nicht jede Karte ist überall einsetzbar. girocards und Kreditkarten gehören zu den praktischsten und auch sichersten Zahlungsmitteln, weil sie bei Verlust gesperrt werden können. Größere Bargeldsummen im Portemonnaie sollte man vermeiden, denn bei Verlust oder Diebstahl ist das Geld endgültig verloren. Für die ersten Ausgaben im Urlaubsland empfiehlt es sich dennoch, ca. 100 bis 200 Euro oder den entsprechenden Gegenwert in der Landeswährung dabei zu haben. Bei Reisen außerhalb touristischer Zentren sind Reiseschecks eine gute Alternative, da sie bei Verlust versichert sind und innerhalb kurzer Zeit ersetzt werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Auswärtigen Amts zu Ihren Reiseländern, wie z.B. Griechenland, in dem der Bargeldbezug seit 28.06.2015 nur eingeschränkt möglich ist.
2. girocard und Geheimzahl
Behandeln Sie Ihre Karte genau so sorgsam wie Bargeld.
Lassen Sie Ihre Zahlungskarten nicht unbeaufsichtigt zurück, weder in Jacke, Tasche noch im Auto.
Werfen Sie regelmäßig einen Blick in Ihren Geldbeutel und prüfen Sie, ob noch alle Karten da sind.
Verdecken Sie die Sicht auf die Tastatur bei der PIN-Eingabe, zum Beispiel mit der freien Hand oder dem Geldbeutel.
Bewahren Sie Ihre Geheimzahl nicht zusammen mit der Karte auf auch nicht als getarnte Telefonnummer. Und lernen Sie Ihre PIN auswendig.
Kontrollieren Sie regelmäßig und sorgfältig Ihre Kontoauszüge.
Lassen Sie die Karte bei Verlust oder Diebstahl sofort sperren.
Weitere Tipps sowie einen praktischen SOS-Infopass mit allen wichtigen Sperr-Notrufnummern als Download finden Sie hier unter www.kartensicherheit.de.
3. Akzeptanz der girocard im Urlaubsland
Beachten Sie die Symbole auf Ihrer Karte. Generell werden Karten mit Maestro- oder Cirrus-Zeichen weltweit akzeptiert. girocards mit dem V PAY-Logo können hauptsächlich in Europa eingesetzt werden. Aber Achtung: Oftmals sind girocards aus Sicherheitsgründen für den Auslandseinsatz gesperrt oder auf eine bestimmte Summe begrenzt. Klären Sie am besten vor der Reise mit Ihrer Bank oder Sparkasse, wie hoch das Verfügungslimit im Ausland für Sie ist und lassen Sie die Karte gegebenenfalls freischalten bzw. das Limit erhöhen.
4. Sicherheitshinweise am Geldautomaten
Nutzen Sie im Ausland bevorzugt die Geldautomaten offizieller Banken zu den Öffnungszeiten. Dann haben Sie im Notfall gleich einen Ansprechpartner. Automaten, die im Freien stehen, bieten meist keinen ausreichenden Sichtschutz und sind anfälliger für Manipulationen. Bei der Bedienung wählen Sie eine Sprache, die Sie auch verstehen, um ungewollte Transaktionen zu vermeiden. Wenn Ihnen etwas merkwürdig vorkommt, brechen Sie den Vorgang besser ab. Und natürlich gilt auch im Ausland: Verdecken Sie die PIN-Eingabe.
5. Währung am Geldautomaten
Wenn Ihnen angeboten wird, die Landeswährung in Euro um- und abzurechnen, sollten Sie vorsichtig sein. Denn lokale Händler und Banken versuchen mit ihren Automaten bei der Umrechnung des Kurses zu kassieren. Die Automaten locken häufig mit dem Versprechen "garantierter Wechselkurs", wobei sie dann den Kurs und auch die Provision bestimmen. In den meisten Fällen kommt Sie das teuer zu stehen, besonders wenn Sie nur kleinere Beträge abheben. Daher ist es besser, sich für die Auszahlung in Landeswährung zu entscheiden. Dabei rechnet die eigene Bank oder Sparkasse den vereinbarten, meist günstigeren, Wechselkurs ab.
6. Bezahlen mit girocard oder Kreditkarte
Lassen Sie Ihre Karte nie aus den Augen. Verlangen Sie z.B. das Kartenlesegerät auf der Ladentheke oder am Restauranttisch. Lassen Sie es möglichst nicht zu, dass Ihre Karte mit ins Hinterzimmer genommen wird. Hier kann leichter eine Kopie zu Missbrauchszwecken angefertigt werden. Außerdem sollten Sie den Rechnungsbeleg genau mit dem Unterschriftenbeleg vergleichen: Es könnte ein falscher Betrag, eine zusätzliche Null oder ein verschobenes Komma darauf stehen. Sammeln Sie die Belege und prüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Unrechtmäßige Abbuchungen reklamieren Sie bitte sofort bei Ihrer Bank oder Sparkasse und lassen Sie die Karte vorsorglich sperren.
7. Diebstahl der Karten
Der klassische Diebstahl von Plastikgeld erfolgt meist in Geschäften oder Supermärkten. Aber auch der Pkw ist ein beliebter Tatort. Beim Raub auf offener Straße lenken Kriminelle ihre Opfer ab, indem sie diese "versehentlich" anrempeln oder nach dem Weg fragen, um unbemerkt die Karte zu stehlen.
8. Schutz vor Diebstahl
Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten immer in verschlossenen Innentaschen der Kleidung, möglichst dicht am Körper. Hängen Sie Handtaschen im Restaurant nicht an Stuhllehnen und deponieren Sie Ihren Mantel nicht an einer unbeaufsichtigten Garderobe, wenn der Geldbeutel darin ist. Seien Sie beim Einkaufen im Gedränge besonders wachsam und vermeiden Sie größere Bargeldsummen in der Geldbörse. Bar- und Plastikgeld, Ausweispapiere und Reisetickets, die unbeaufsichtigt im Auto oder im Hotelzimmer liegen, sind leichte Beute für Kriminelle. Eine sichere Alternative ist der Hotelsafe.
9. girocard gestohlen, verloren oder eingezogen
Lassen Sie die Karte sofort sperren und melden Sie den Verlust Ihrer Bank oder Sparkasse. Eine Kartensperrung können Sie unter den zentralen Notrufnummern rund um die Uhr vornehmen.
Die Sperrnummern lauten + 49 116 116* bzw. + 49 (0) 1805 021 021**.
Wichtig dabei ist, den Zeitpunkt der Sperrung zu notieren. Wurde Ihre Karte gestohlen, melden Sie den Kartenverlust sofort der Polizei und bewahren Sie das Protokoll der Anzeige gut auf.
* kostenfrei aus dem dt. Festnetz und über Mobilfunk innerhalb Deutschlands,gebührenpflichtig aus dem Ausland.
** 14 ct./min. (inkl. USt.) aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 ct./min. (inkl. USt.), abweichende Gebühren aus dem Ausland.
10. Haftung bei Missbrauch der girocard
Die Haftungsregelung bei girocards wird von den einzelnen Kreditinstituten gemäß der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehandhabt. Karteninhaber sind im Zeitraum zwischen Verlust oder Diebstahl der Karte und der Sperrung durch eine Haftungsobergrenze von 150 Euro geschützt, bei einigen Instituten sogar ganz von der Haftung befreit sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Das wäre der Fall, wenn beispielsweise die PIN gemeinsam mit der girocard aufbewahrt wurde. Wird die Sorgfaltspflicht eingehalten, kommt das jeweilige Kreditinstitut in voller Höhe für den Schaden auf.
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