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Vorfälligkeitsentschädigung sparen

Foto: LBS


19.09.2013. Das eigene Haus oder die eigene Eigentumswohnung stand für viele in Deutschland schon immer auf der Wunschliste ganz oben. Bei der Finanzierung des Immobilienbesitzes wird oft eine Festzinsvereinbarung über mehrere Jahre mit der Bank getroffen, um eine Zinssicherheit zu gewährleisten. Will der der Kreditnehmer aber vorher aus dem Immobiliendarlehen austeigen, muss er eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Wie die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gespart werden kann, zeigt Jürgen Buck, Vorstand der GVI auf.

Vorfälligkeitsentschädigung entfällt

"Gerade jetzt, wo die Zinsen für einen Immobiliendarlehen außergewöhnlich niedrig sind, lohnt sich eine Umschuldung. Demgegenüber steht die verlangte Vorfälligkeitsentschädigung, die oft zu hohen Kosten führt. Denn diese ist in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hoch", informiert der GVI-Experte. Bei einer Zinsfestschreibung von über zehn Jahren kann der Schuldner das Hypothekendarlehen ohne Folgekosten nach zehn Jahren unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die sonst bei Kündigungen übliche Vorfälligkeitsentschädigung entfällt in diesem Fall.

Umschuldung rechnet sich oft

Eine Umschuldung rechnet sich auch oft, wenn das Immobiliendarlehen noch keine 10 Jahre läuft. Doch leider ist es für die Kreditnehmer nicht immer einfach, aus diesen Kreditverträgen rauszukommen. Ob sich die Sache lohnt, zeigt eine Überprüfung des Kreditvertrags durch Experten, rät Jürgen Buck.

Immobiliendarlehen und Widerrufsbelehrungen

Ausführliche Informationen und Hinweise zu "Immobiliendarlehen und Widerrufsbelehrungen" stehen unter der Rubrik "Gratis" kostenlos zur Verfügung.

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