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Bei Zwangsversteigerungen auch nach Schulden fragen

Foto: LBS

17.06.2022. Zwangsversteigerungen gelten als Möglichkeit, günstig an ein echtes Schnäppchen zu gelangen. Vor allem Eigentumswohnungen, die unter den Hammer kommen, sind bisweilen günstig zu ersteigern. Kaufinteressenten sollten dabei aber nicht vergessen: Mit dem Zuschlag übernehmen sie nicht nur die Rechte an der Eigentumswohnungswohnung, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB).

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Deshalb sollten sie sich vorab vom Verwalter sowohl die Teilungserklärung als auch die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigen lassen. Dort stehen wichtige Informationen über die Gemeinschaft, darunter der Verteilerschlüssel für die Betriebskosten. Ob der Zuschlag ein Schnäppchen ist oder nicht, das hängt auch von den Vermögensverhältnissen der Gemeinschaft ab: Hat sie Rücklagen gebildet? Und falls Sanierungen geplant sind: werden diese per Umlage finanziert oder sind die längst angespart? Aufschluss über den Zustand der Gemeinschaft geben die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen, die Beschlusssammlungen und die Jahresabrechnungen. Nur so kann man sich vor teuren Überraschungen schützen.

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