Schülerunfallversicherung leistet nicht immer
08.02.2024. Schüler stehen normalerweise während ihres Schulbesuchs unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt nicht beim Sporttraining in einem externen Kooperationsverein. Zu diesem Urteil kam das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Eishockey-Sportinternats und Training im Kooperationsverein
Ein Schüler eines Eishockey-Sportinternats zog sich beim abendlichen Training in einem externen Verein, mit dem eine Kooperation bestand, einen Oberschenkelhalsbruch zu. Das Internat berücksichtigte die Trainingszeiten des Vereins bei der Planung von Lernzeiten, Mahlzeiten und anderen schulischen Betreuungsangeboten. Für die Schulgebühren des Internats erhielt der Schüler auch ein monatliches Stipendium des Vereins.
Organisatorischen Verantwortungsbereich ist entscheidend - privater Schutz wichtig
Trotzdem fällt der Trainingsunfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, urteilte das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2662/21).
Entscheidender Grund sei, dass das Training nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule lag. „Einen Rundumschutz mit 24-Stunden-Deckung bietet nur die private Kinderunfallversicherung“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung.
Eltern können ihr Kind damit vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen. Sie leistet auch bei Unfällen in der Freizeit, etwa beim Spielen, Sport und im Haushalt. Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass eine leistungsstarke Gliedertaxe zur Ermittlung der Invaliditätsleistung mitversichert ist und keine Leistungskürzung bei einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen erfolgt. "Bei Berufs- und Vertragssportlern muss Weiteres beachtet werden", so der Vorstand Jürgen Buck von der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher.
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