Ohne Standesamt in die kirchliche Ehe – viele Nachteile für die Paare
30.04.2025. In Deutschland gilt seit jeher: Erst die standesamtliche Trauung begründet eine rechtlich anerkannte Ehe. Dennoch entscheiden sich immer mehr Paare dafür, ausschließlich kirchlich zu heiraten - ohne den Gang zum Standesamt. Diese Entscheidung kann weitreichende rechtliche und finanzielle Nachteile mit sich bringen. Die Auswirkungen zeigen sich beispielsweise bei Scheidungen, Erbschaftsangelegenheiten, Witwenrenten, Steuern und vielem mehr, warnt die Verbrauchervereinigung Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Vile Nachteile bei rein kirchliche Eheschließung
Eine rein kirchliche Eheschließung ist nach deutschem Recht nicht rechtsgültig, aber möglich. Ohne standesamtliche Trauung gelten die Partner weiterhin als unverheiratet - mit weitreichenden Folgen: Kein Anspruch auf Ehegattensplitting bei der Steuer und kein automatischer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Auch bei der Krankenversicherung oder in medizinischen Notfällen ergeben sich erhebliche Nachteile, da die Partner rechtlich nicht als Ehegatten anerkannt werden.
Was ist bei gemeinsamen Kinder zu beachten
Noch problematischer wird es, wenn aus der Partnerschaft Kinder hervorgehen. Nur bis zum Alter von drei Jahren kann der Alleinerziehende Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ex-Partner geltend machen. Dabei müssen Kinder aus einer nur kirchlich geschlossenen Ehe vom nur kirchlich verheirateten Vater ausdrücklich anerkannt werden“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Dies gilt nicht, wenn die Ehe vor dem Standesamt geschlossen wurde. Dann gilt der zum Zeitpunkt der Geburt standesamtlich verheiratete Ehemann als Vater.
Was ist bei Tod zu beachten
Problematisch ist auch der Tod eines nur kirchlich verheirateten Ehepartners. Er gilt erbrechtlich als Fremder, auch wenn die Partnerschaft Jahrzehnte gedauert hat. Werden die Partner nicht ausdrücklich in einem Testament bedacht, hat der Hinterbliebene - anders als bei standesamtlich verheirateten Paaren - keinerlei gesetzliche Ansprüche. Dies gilt auch für die Kinder aus dieser nur kirchlichen Ehe.
Ausführliche Informationen und Hinweise zum Thema “Heirat und Finanzen“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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