Extremsportarten und Berufssportarten – Lücke im Versicherungsschutz bei Unfall-versicherung prüfen

13.06.2024. Eine private Unfallversicherung zahlt im Falle eines Unfalls. Das klingt einfach, ist aber viel komplizierter. Denn eine Unfallversicherung zahlt zum Beispiel auch bei Extremsportarten, aber man muss schon genau hinschauen, bei welchen. Mehr als 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Und beim Sport ist das Verletzungsrisiko am höchsten. Wer Extremsport betreibt, sollte sich unbedingt vorher über eine geeignete Unfallversicherung informieren. Praktische Tipps und Erläuterungen dazu gibt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Lücken in der Unfallversicherung - Extremsportarten und bei Profi-, Lizenz- und Vertragssportler

Sehr viele Menschen verbringen ihre Freizeit mit sportlichen Aktivitäten, sei es Fußball, Handball, Gymnastik, Laufen oder Radfahren. Es gibt viele Möglichkeiten, auch Extremsportarten. Die meisten sind in der Regel durch eine private Unfallversicherung abgesichert. „Es gibt aber Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Reiten, Motorsport oder Drachenfliegen. Für diese findet man, wenn überhaupt, nur sehr schwer einen Versicherer. Und wenn, dann sind die Prämien sehr hoch“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. Gleiches gilt für Profi-, Lizenz- und Vertragssportler.

Kleingedruckte genau studieren

„Trotzdem sollte sich jeder, der Extremsport betreibt, bei einer Versicherung gegen Unfallrisiken absichern. Geld sollte dabei nicht die wichtigste Rolle spielen. Und gerade bei der Versicherung von Extremsportarten sollte man vor dem Abschluss das Kleingedruckte genau studieren. Außerdem empfiehlt es sich generell, die Fragen des Versicherers nach Hobbys und Beruf wahrheitsgemäß zu beantworten“, so Jürgen Buck.

Sportunfall - gesetzliche Unfallversicherung und Sportversicherung des Vereins informieren

Wenn sich ein Sportunfall ereignet hat, ist es am besten, neben der privaten Unfallversicherung auch die gesetzliche Unfallversicherung und die Sportversicherung des Vereins sofort zu informieren. Die gesetzliche Unfallversicherung greift allerdings nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, in der Universität, in der Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg.

Mehr Informationen

Kostenlose Informationen zum Thema „Unfallversicherung“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.

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