Versicherungsbeginn – Spartipp Rückdatierung spart Beiträge
22.01.2020. Wer sich entschlossen hat, in diesem Jahr noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung abzuschließen, kann bei einem Vertragsabschluss noch im Januar mit Rückdatierung des Versicherungsbeginn zum 01.12.2019, bis zu zwei Jahresbeiträge sparen, weist die GVI hin.
Beiträge sparen
„Bei vielen Versicherern wird man versicherungstechnisch am 1. Januar ein Jahr älter, egal, ob man erst im Mai oder September Geburtstag hat“, erklärt GVI-Präsident Siegfried Karle. Deshalb rät der Fachmann, mit dem Versicherer abzuklären, ob eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns noch auf den Dezember möglich ist, um den laufenden Versicherungsbeitrag zu senken. „In manchen Fällen können durch das versicherungstechnisch jüngere Eintrittsalter erhebliche Beiträge gespart werden, welche teilweise zwei Jahresbeiträge betragen“, gibt Siegfried Karle als Spartipp weiter.
Tipps und Infos zur Rückdatierung des Versicherungsbeginns
Weitere Informationen zum Spartipp „Rückdatierung Versicherungsbeginn“ zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ oder „Risikolebensversicherung“ und worauf alles beim Abschluss dieser Versicherungen zu achten ist, finden Interessierte unter der Rubrik „Gratis“.
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