Wie man sich bei Nebel am besten verhält

21.10.2019. Häufig behindern Nebel und Regen im Herbst den Verkehr auf Deutschlands Straßen. Daher erinnern ARAG-Experten deshalb an einige wichtige Tipps, die Autofahrern bei Nebel das Leben erleichtern.

  • Sichtweiten abschätzen und reagieren Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand – sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter. Beträgt die Sicht nur 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden. Bei Sichtweiten unter 50 Meter kann es ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere Lkws oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.

  • Sicherheitsabstand einhalten Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.

  • Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.

  • Beleuchtung anpassen Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und Fahrer und Gegenverkehr blenden kann. Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein. Nebelschlussleuchten erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit ihrem sehr hellen roten Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden 20 bis 35 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.

  • Durchblick behalten Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt sind und die Scheibenwischer funktionieren. Ist die Sicht beeinträchtigt, kann das ein Bußgeld von zehn Euro nach sich ziehen.

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