Straßenverkehrsordnung: es gelten die neuen Regeln

Foto: AXA

26.04.2021. Die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jetzt beschlossene Sache. „Miteinander statt Gegeneinander der Verkehrsteilnehmer“ heißt dabei das Motto von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Die Novelle sieht nach Angaben der ARAG-Experten deutliche Verbesserungen für die Verkehrssicherheit vor, soll vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger besser schützen und die Arbeit der Rettungskräfte erleichtern.

Für Verkehrsrowdys wird es teuer

Für Verkehrsrowdys wird es künftig teuer: So kann beispielsweise das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe laut dem voraussichtlich im Sommer in Kraft tretenden neuen Bußgeldkatalog bis zu 110 Euro kosten. Wer unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parkt, zahlt künftig 35 statt 55 Euro. Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet. Auch für Raser wird es nun deutlich teurer: Wer z. B. innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, zahlt statt 35 jetzt 70 Euro. Mehr zur Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Der neue alte Bußgeldkatalog

Am 02.07.2020 wurde bekannt, dass die neuen verschärften Regelungen mit Fahrverboten in der neuen Straßenverkehrsordnung wahrscheinlich nicht angewendet werden können. Die Verordnung wurde aufgrund eines Formfehlers nicht rechtmäßig erlassen. Fast alle Bundesländer sind daher zu den Regelungen zurückgekehrt, die bis zum 27. April dieses Jahres gegolten haben.

Mehr Schutz für Radfahrer

Vor allem, wenn es um das Missachten von Radlern geht, wird es für Autofahrer ab jetzt deutlich teurer. So erhöht sich beispielsweise das Bußgeld von 20 auf 110 Euro, wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 100 statt 30 Euro und einen Punkt. Fast verdreifacht hat sich die Strafe, wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält. Das kostet nun 100 statt 35 Euro plus einen Punkt.

Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern, aber auch Fußgängern und so genannten Elektrokleinstfahrzeugführenden wie etwa E-Roller-Fahrer, ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter. Eine echte Gefahrenquelle für Radfahrer ist der tote Winkel. Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von vier bis sieben, maximal elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw künftig verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Parkrowdys geht es ans Portemonnaie

Nicht nur auf Radwegen oder in zweiter Reihe wird das unerlaubte Parken teurer. Auch an anderer Stelle sollten sich Autofahrer gut überlegen, ob sie ihr Auto dort widerrechtlich abstellen. So kostet beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht mehr 35, sondern 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem E-Auto-Stellplatz parkt, hatte bislang nichts zu befürchten. Die Neuregelung sieht hier nun ebenfalls 55 Euro vor. Auch für unerlaubtes Parken auf einem Carsharing-Parkplatz werden 55 Euro fällig.

Härtere Strafen für das Ignorieren einer Rettungsgasse

Das Thema Rettungsgasse wird künftig strenger gehandhabt: So kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden. Zwischen 200 und 320 Euro müssen Ignoranten berappen und es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Nicht nur die fehlende Rettungsgasse hindert Helfer oft daran, den Unfallort schnell zu erreichen. Auch Schaulustige, die lieber Fotos und Filme machen, und dadurch den Rettungseinsatz erschweren, werden bereits seit Anfang 2020 härter bestraft. Wer Unfallopfer ablichtet und angezeigt wird, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.

Klimaschonende Mobilität wird belohnt

Auch wenn die Nutzung der Busspuren für Carsharing-Fahrzeuge nun doch am Veto des Bundesrates gescheitert ist: Carsharing wird dennoch durch die neuen Regelungen gefördert. Wer einen entsprechenden Ausweis zur Kennzeichnung des Carsharing-Fahrzeugs gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, hat Vorrecht beim Parken auf ausgewiesenen Plätzen. Dafür wurde ein neues Sinnbild eingeführt. Die Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge bereits seit 2015 die Bussonderstreifen nutzen dürfen, wenn die zuständige Straßenbehörde entsprechende Zusatzzeichen aufgestellt hat.

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