Flip-Flops am Steuer - worauf Autofahrer achten sollten

Foto: Aral

15.07.2016. Die hohen Temperaturen laden nicht nur zum Baden, sondern auch zu leichter Kleidung ein: An Sommertagen sind Flip-Flops ein Muss für Modebewusste. 25 Prozent der deutschen Autofahrerinnen und 13 Prozent der Autofahrer tragen die luftigen Latschen zumindest manchmal auch hinterm Steuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle forsa-Umfrage, die im Auftrag von CosmosDirekt durchgeführt wurde. Versicherungsexperte und Jurist Frank Bärnhof erklärt, warum Autofahrer die Zehentrenner zumindest im Straßenverkehr lieber durch stabilere Modelle ersetzen sollten.

Ist Autofahren in Flip-Flops verboten?

Über die Hälfte der deutschen Autofahrer (56 Prozent) glauben, dass Flip-Flops hinterm Steuer nicht erlaubt sind. „Dass leichtes, rutschiges Schuhwerk zum Autofahren nicht geeignet ist, scheint bekannt zu sein. Flip-Flops, Riemchensandalen und Co. bieten dem Fuß nicht genug Halt und erhöhen das Risiko, abzurutschen oder sich zu verhaken“, sagt Frank Bärnhof. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es jedoch keine klare Vorgabe zur Wahl des Schuhwerks hinterm Steuer. Anders bei Berufsfahrern: Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) sind für sie feste, geschlossene Schuhe Pflicht.

Unfall in Flip-Flops – Verletzung der Sorgfaltspflicht

Autofahren in Flip-Flops ist zwar gesetzlich nicht verboten, doch ebenso wenig existiert ein Freifahrtschein für die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. „Kommt es zu einem Unfall, können die rutschigen Schuhe als ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden. Der Fahrer muss dann mit einem Bußgeld rechnen“, sagt Frank Bärnhof. „Werden Personen verletzt, kann sogar eine strafrechtliche Verfolgung die Konsequenz sein.“

Ungeeignetes Schuhwerk gefährdet Vollkasko-Schutz

„Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden des Unfallopfers auf – unabhängig vom Schuhwerk des Unfallverursachers. Im Rahmen einer Vollkasko-Police gestaltet sich das jedoch etwas anders: Sie haftet bei Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Handelt er grob fahrlässig, können die Leistungen gekürzt werden“, so Bärnhof.

Mit Ersatzschuhen sicher unterwegs

Autofahrer sollten in ihrem eigenen Interesse und auch zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer auf rutschige, offene Schuhe verzichten. Auch barfuß zu fahren, ist keine sichere Alternative. „Wer gerade in Flip-Flops unterwegs ist, sollte immer ein geschlossenes, festes Ersatzpaar im Kofferraum parat haben“, rät Frank Bärnhof.

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