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Fahrrad: Führerschein weg bei 1,6 Promille

Foto: ADAC


26.08.2014. Wer mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad aufgegriffen wird und nicht rechtzeitig ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorlegt, dem kann auch der Führerschein fürs Auto entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt betont und dabei den Eilantrag eines Betroffenen abgelehnt (Az. 3 L 636/14).

Zur MPU verpflichtet

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte die Polizei einen Fahrradfahrer mit 1,73 Promille im Blut erwischt. Daher wurde dieser zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt sowie von der Verkehrsbehörde verpflichtet, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Da er der Untersuchung nicht nachkam, hatte die Behörde dem Verkehrssünder nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern ihm ebenso das Fahrradfahren untersagt.

Widerspruch des Betroffenen

Dagegen legte der Betroffene Widerspruch ein. Seine Trunkenheitsfahrt hatte er schließlich mit dem Fahrrad unternommen und war mit dem Auto bisher stets unbescholten unterwegs gewesen. Außerdem existiere seiner Ansicht nach keine Rechtsgrundlage für ein Verbot des Fahrradfahrens.

MPU war rechtens

Das Verwaltungsgericht Neustadt aber lehnte seinen Eilantrag gegen den Behördenbescheid ab. Eine Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille lasse darauf schließen, dass der Betroffene häufiger viel Alkohol konsumiert. Die Führerscheinbehörde tat also Recht daran, ihm aufzuerlegen, mit einer MPU seine Verkehrstauglichkeit prüfen zu lassen. Ebenso konnte sie ihm den Führerschein entziehen, als er dem nicht nachkam - so das Gericht.

Keine Fahrt ohne MPU

"Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, der könne ebenso hemmungslos betrunken Auto fahren und ist damit als Verkehrsteilnehmer gänzlich ungeeignet", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Argumentation des Gerichts. Zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dürfe daher der Betroffene nach einer Trunkenheitsfahrt ohne die MPU gar nicht mehr fahren - egal mit welchem Gefährt.

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