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Crash im Urlaub -So verhalten sich Autofahrer bei einem Unfall im Ausland richtig

31.07.2026. Die Fahrt mit dem eigenen Auto in den Urlaub verspricht Freiheit, birgt aber auch Risiken. Eines der größten Szenarien, dass die Urlaubsstimmung sofort beendet, ist ein Autounfall im Ausland. Nach einem Zusammenstoß müssen Betroffene trotz des großen Schrecks besonnen handeln. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) erklärt, welche Schritte direkt am Unfallort entscheidend für die spätere Schadensregulierung sind und wo Betroffene schnelle Hilfe erhalten.

Grundregeln nach einem Unfall

Die wichtigste Grundregel an jedem Unfallort lautet, niemals ein Schuldanerkenntnis abzugeben, da dies den späteren Versicherungsschutz massiv gefährden kann. Stattdessen sollten Autofahrer nach der Absicherung der Unfallstelle grundsätzlich die Polizei rufen. Während der Wartezeit gilt es, den Unfall systematisch zu dokumentieren. Betroffene sollten die Unfallstelle, die Endpositionen der Fahrzeuge sowie einzelne Details der Schäden aus verschiedenen Perspektiven fotografieren. Falls Passanten den Unfall beobachtet haben, ist es ratsam, sich sofort deren Namen und Kontaktdaten geben zu lassen.

Grüne Versicherungskarte und Europäischen Unfallbericht

Besondere Aufmerksamkeit verlangt die Erfassung der Daten des Unfallgegners. Ist dessen Fahrzeug im Ausland zugelassen, sollte man den Unfallgegner nach der „Grünen Versicherungskarte“ (englisch: Green Insurance Card) fragen. Diese dient als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug im Ausland haftpflichtversichert ist. Idealerweise hat man diese Karte auch für das eigene Auto im Handschuhfach oder digital dabei. Für das zwingend erforderliche Unfallprotokoll empfiehlt sich die Nutzung des „Europäischen Unfallberichts“, der in mehreren Sprachen kostenlos im Internet oder bei der eigenen Versicherung verfügbar ist. Da dieses Formular europaweit identisch aufgebaut ist, erleichtert es die Aufnahme von Kennzeichen, Herkunftsland, Schadenstag und Schadensort erheblich.

Meldefrist bei eigenen Autohaftpflichtversicherung und Zentralruf der Autoversicherer

Für die spätere Regulierung müssen bestimmte Meldefristen eingehalten werden. Innerhalb einer Woche muss der Schaden der eigenen Autohaftpflichtversicherung gemeldet werden. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn der Unfallgegner der eindeutige Verursacher ist. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub sollte die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung zügig organisiert werden. Die zentrale Anlaufstelle hierfür ist der Zentralruf der Autoversicherer. Dieser ist aus dem Inland kostenfrei unter der Nummer 0800/250 260 0 und aus dem Ausland unter der Telefonnummer +49 40 300 330 300 erreichbar. Über diesen Dienst erhalten Betroffene den direkten Kontakt zum zuständigen Repräsentanten der ausländischen Versicherung in Deutschland.

Neben einer Checkliste für richtiges Verhalten im Falle von Autounfällen im Ausland, finden Urlauber unter www.geldundverbraucher.de, Rubik „Gratis“ – Kfz-Unfälle im Ausland (Checkliste) wichtige Informationen, den europäischen Unfallbericht und Notrufnummern.

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