Autofahrerirrtum Flip-Flops
16.07.2013. Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Legenden entwickelt, die sich hartnäckig halten.
Schuhdebatte Flip-Flops, Problem mit Versicherung
Die gute Nachricht für alle Schuh- und Freiluftfetischisten: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, High-Heels oder barfuß Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk, weisen ARAG Experten hin. Verbote in diese Richtung gibt es nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Jedoch weisen die Experten darauf hin, dass sich der Autofahrer auch dünn-beschuht in der Lage sehen sollte, dem Straßenverkehr angemessen, reagieren zu können. Geschieht nämlich ein Unfall, der womöglich auf das Schuhwerk zurückzuführen ist, muss der Frischluftfreund unter Umständen nicht nur eine Strafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bezahlen (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06), sondern bekommt auch noch Probleme mit seiner Versicherung. Daher raten die Experten, sich auch bei Flip-Flop-Wetter noch leichte, festere Schuhe zum Fahren ins Auto zu legen.
Weitere Informationen zum Thema Versicherungen
richtig versichern - so gehts
Versicherungs-Tipps (Schnellübersicht)
Wer braucht welche Versicherung?
Berufsunfähigkeitsversicherung
Pflegeversicherungen
Risikovoranfrage
Versicherungsschaden
Gruppenversicherung - Vorteile als Großkunde
Angebots-Service Versicherungen
Versicherungscheck
Versicherungsvergleiche
Buchtipps Versicherungen
Versicherungen nach Thema
Service für GVI-Mitglieder
Als GVI-Mitglied können Sie zusätzlich Umsetzungshilfen, wie z.B. der GVI-Absicherungs-Check oder die GVI-BeratungsHotline, nutzen.
Näheres finden Sie unter den Rubriken Ratgeber und Mitgliederservice.
Weitere Meldungen:
Update-Service: Insider-Tipps
Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.
