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Autofahrerirrtum Flip-Flops

Foto: Aral


16.07.2013. Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Die Frage, was im Straßenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmäßig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Legenden entwickelt, die sich hartnäckig halten.

Schuhdebatte Flip-Flops, Problem mit Versicherung

Die gute Nachricht für alle Schuh- und Freiluftfetischisten: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops, High-Heels oder barfuß Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk, weisen ARAG Experten hin. Verbote in diese Richtung gibt es nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Jedoch weisen die Experten darauf hin, dass sich der Autofahrer auch dünn-beschuht in der Lage sehen sollte, dem Straßenverkehr angemessen, reagieren zu können. Geschieht nämlich ein Unfall, der womöglich auf das Schuhwerk zurückzuführen ist, muss der Frischluftfreund unter Umständen nicht nur eine Strafe wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bezahlen (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06), sondern bekommt auch noch Probleme mit seiner Versicherung. Daher raten die Experten, sich auch bei Flip-Flop-Wetter noch leichte, festere Schuhe zum Fahren ins Auto zu legen.

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