Abgas-Skandal: Besorgte Kunden suchen Rechtsrat zu Ansprüchen gegen VW
28.09.2015. Die Deutsche Anwaltshotline bemerkt einen rasant steigenden Beratungsbedarf von Volkswagen-Eigentümern, die wegen der Abgas-Manipulationen nun besorgt sind. Seitdem der Abgas-Skandal in den Medien ist, steigen die Anrufe zu diesem Thema täglich. Immer mehr Hotline-Anwälte weisen auf verunsicherte Kunden und Aktionäre hin, die sich über eventuelle Schadenersatzansprüche informieren möchten.
Rücktritt vom Kauf oder Wertdifferenz
"Wird an deutschen Motoren dieselbe Manipulation nachgewiesen, kann ein Autokäufer unter Umständen den Kauf rückabwickeln oder die Wertdifferenz erstattet bekommen", sagt die Hotline-Anwältin Jetta Kasper. Er berichtete von einem Kunden, welcher sich das Auto gerade wegen der geringen Abgaswerte gekauft hatte. Aktuell aber kann er die Anrufer nur vertrösten und ihnen raten abzuwarten, bis auch hierzulande die Vorwürfe des Abgas-Skandals aus den USA geprüft sind. Auch sei die Angst unbegründet, zu spät einen Anspruch gegen Volkswagen oder eine andere eventuell betroffene Automarke geltend zu machen: Die Verjährung solcher Ansprüche beträgt mindestens zwei Jahre bzw. bei einem Gebrauchtwagen mindestens ein Jahr.
Schadensersatz für Aktionäre wegen Kursverlusten beim Abgas-Skandal
Auch Anleger mit Volkswagen-Aktien könnten Kursverluste geltend machen. Rechtsanwältin Ulrike Westhauser bewertet die Manipulation als Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Seit Freitag, dem 18.09.2015 ist die Manipulation öffentlich. Es ist anzunehmen, dass der Konzern schon viel früher davon wusste. Sobald das bewiesen wird, ist die AG ihren Informationspflichten nicht nachgekommen und damit gegenüber ihren Aktionären schadenersatzpflichtig. "Viele Anleger hätten bestimmt keine VW-Aktien gekauft, wenn sie früher von der Abgas-Manipulation gewusst hätten", so die Anwältin für Kapitalmarktrecht. Allein über das erste Wochenende fiel die VW-Stammaktie durch den Abgas-Skandal um circa 19 Prozent.
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