Reform privater Altersvorsorge mit Riester-Rente und Eckpunkte für Einführung Frühstart-Rente beschlossen
19.12.2025. Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. Die Bundesregierung will damit die dritte Säule - die freiwillige private Altersvorsorge - stärken.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll eine Ablösung der Riester-Rente erfolgen. Die neue private Altersvorsorge soll speziell für Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie bietet auch für Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge. Mit der Frühstart-Rente soll jungen Menschen bereits früh im Leben durch garantierte staatliche Zuschüsse ein Startkapital für die Altersvorsorge mitgegeben werden.
Die GVI begrüßt es, dass die Reform den Zugang zu renditestarken und verständlichen Produkten erleichtern soll. Für Verbraucher ist das eine wichtige Chance, die Altersvorsorge stärker am Kapitalmarkt auszurichten und so langfristig höhere Erträge zu erzielen. Für viele Verbraucher wird es wie bisher jedoch nur eine Ergänzung zum Aufbau der privaten Altersvorsorge bleiben.
Der Gesetzentwurf sieht laut Bundesfinanzministerium folgendes im Einzelnen vor:
• Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben wird als neue Produktkategorie eingeführt. Dies ermöglicht höhere Renditechancen. Daneben gibt es für Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital 80 % oder 100 % der gezahlten Beiträge betragen darf.
• Die starre Grundzulage von 175 Euro wird von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst. Für jeden eingezahlten Euro bis 1 200 Euro wird es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro. Der maximale geförderte Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 1 800 Euro pro Jahr. Zusätzlich setzt der Entwurf die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025 um, die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1 200 Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro zu erhöhen.
• Anbieter müssen ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten. Dies ist ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten.
• Die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger werden reduziert. Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt. Zudem erhöht sich der Wettbewerb durch neue Produkte, neue Anbieter und Vereinfachungen.
• Es gibt eine flexiblere Auszahlungsphase und mehr Wettbewerb, indem alternativ zur lebenslangen Leibrente künftig langlaufende Auszahlungspläne (Laufzeit mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres) ohne Restkapitalverrentung zulässig sind.
• Die steuerliche Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern wird beibehalten. Zudem bleibt der Sonderausgabenabzug. Darüber hinaus wird das System grundlegend vereinfacht, unter anderem durch eine beitragsproportionale Ausgestaltung der Zulagen und den Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung.
• Die Frühstart-Rente stärkt die Altersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren mit garantiertem staatlichem Zuschuss von 10 Euro pro Monat. Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen.
• Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, wird es eine kollektive Anlagelösung geben. Ansprüche sind somit nicht abhängig von der elterlichen Entscheidung. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden.
Voraussichtlicher Start und mehr Informationen:
Die neue private Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2027 starten. Auszahlungen der Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden.
Dem vorgelegten Gesetzentwurf müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.
Mehr Informationen zum Referentenentwurf finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2025-12-01-Altersvorsorgereformgesetz/0-Gesetz.html
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