Fondspolicen bieten oft unbekannte Verfügungsvariante Teilentnahmen

25.02.2021. Immer mehr fondsgebundene Rentenversicherungen, auch als Fondspolicen genannt, werden in Deutschland abgeschlossen. Als Hauptmotiv gilt hier die renditeorientierte Altersvorsorge mit einer späteren Auszahlung des aufgebauten Fondsguthabens oder die daraus umgewandelte Auszahlung einer lebenslangen Rente. Doch es gibt auch eine weitere oft unbekannte Verfügungsvariante und diese kann attraktiver sein, weist die GVI hin.

Teilentnahmen möglich

Die fondsgebundenen Rentenversicherungen, auch als Fondspolicen genannt, ist eine Möglichkeit für den Aufbau einer Altersvorsorge. „Neben einer Auszahlung des aufgebauten Fondsguthabens oder die daraus umgewandelte Auszahlung in eine lebenslange Rente, sind auch Teilentnahmen oder Teilauszahlungen zum Ende der Beitragszahlung bzw. Rentenbeginn mittlerweile bei vielen Anbietern möglich“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.

Rentenbeginn hinausschieben

„Dies wird erreicht, indem der Rentenbeginn hinausgeschoben wird, z.B. bis zum 85. Lebensjahr. Der Vertrag verlängert sich also beitragsfrei und aus dem Fondsguthaben werden Teilbeträge entnommen. Dies hat den Vorteil, dass diese Auszahlbeträge höher und individueller gewählt werden können als die übliche ausgezahlte Rente. Zudem ist das Fondsguthaben noch nicht in das oft niedrig verzinste Sicherungsvermögen für die Verrentung umgewandelt und kann weiterhin rentabler in Aktien angelegt bleiben“, erklärt der Finanzexperte Karle.

Verfügungsvariante

Die Verfügungsvariante Entnahmen, Teilauszahlung oder Teilkündigung genannt, kann nach Ansicht von Siegfried Karle also sehr interessant sein für die persönliche Ruhestandsphase. Das folgende Beispiel eines marktüblichen Angebots soll es veranschaulichen:

Hohes Fondsguthaben

Im Rahmen einer monatlichen Sparrate von 100 Euro mit einer Beitragszahlungszeit von 37 Jahre wurde ein Fondsguthaben von 100.000 Euro zum Endalter 67 Jahre aufgebaut. Die daraus gezahlte lebenslange Rente würde rund 350 Euro monatlich betragen. Wird stattdessen auf die lebenslange Verrentung verzichtet und der Rentenbeginn auf das 85. Lebensjahr verschoben, könnten 20 Jahre lang rund 600 Euro monatlich bei einer jährlichen Fondswertentwicklung von vier Prozent nach Kosten des Fondsguthabens entnommen werden. Die Auszahlungsdauer würde sich bei einer Wertentwicklung von fünf Prozent auf 23 Jahre und bei sechs Prozent auf 28 Jahre verlängern.

Steuern noch nicht berücksichtigt

Die Besteuerung ist jedoch aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Bei der lebenslangen Rentenzahlung fällt nur auf den niederen Ertragsanteil von aktuell 17 Prozent mit 67 Jahre Steuer an und bei den Teilentnahmen sind für Verträge ab Vertragsbeginn 2005 nur 50 Prozent auf die Erträge (Differenz Einzahlung und Auszahlung, beträgt oft wohl nur 50 Prozent) Steuern zu zahlen.

Kosten können sehr variieren

„Immer mehr Angebote von Fondspolicen werden bei der Verfügungsvariante Teilentnahmen flexibler. Manche Anbieter bieten mittlerweile sogar Entnahmepläne mit automatischer Auszahlung in Raten an. Allerdings gilt es bei allen Angeboten gut aufzupassen, da die Kosten für Teilentnahmen sehr variieren. Mancher Anbieter verlangt dafür keine Kosten und mancher langt kräftig zu“, weist Siegfried Karle hin.

Tipps und Infos zu Fondspolicen

Die GVI stellt im Rahmen ihrer Aktionswochen eine Reihe von Informationen zum Thema, z.B. Liste interessanter Anbieter, Fondspolice oder Fondsdepot - Vor- und Nachteile der Versicherungslösung gegenüber Direktanlage in Investmentfonds unter der Rubrik „Gratis“ bis zum 12. März zur Verfügung. Zudem stehen die Experten der GVI zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.

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