Unterschrift (Recht)


Die Unterschrift einer Person dient dazu, ein bestimmtes Schriftstück als rechtsverbindlich zu erklären und kund zu tun,
dass der Text des Schriftstückes von der Person stammt oder der Person zuzurechnen ist, die die Unterschrift geleistet hat.

Was es mit Unterschrift, Autogramm und Urkundenfälschung zu beachten gilt, zeigt folgende Info.

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