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Bankschließfach - Versicherungsschutz überprüfen

Ist mein Bankschließfach ausreichend versichert? Wie kann ich den Wert des Inhaltes dokumentieren? Diese Frage stellen sich viele Bankkunden voller Sorge nach dem spektakulären Einbruchdiebstahl in Gelsenkirchen Anfang 2026.

Begrenzter Schutz in der Hausratversicherung überprüfen

In der Hausratversicherung kann ein begrenzter Versicherungsschutz für Sachen in angemieteten Bankgewahrsam bzw. Bankschließfach bestehen. Überprüfen Sie, ob der Versicherungsschutz auch angemieteten Bankgewahrsam im Ausland greift.

Maßgeblich für den Versicherungsschutz - Versicherungssumme

Maßgeblich für den Versicherungsschutz im Bankgewahrsam bzw. Bankschließfach ist oft die Versicherungssumme des vorhandenen Hausrats (z.B. 30% bis 100% der Versicherungssumme). Je nach Versicherer sind die Werte (versicherte Sachen) im Bankgewahrsam bzw. Bankschließfach bei der Ermittlung der Versicherungssumme des Hausrates zu oder nicht zu berücksichtigen.

Wichtige Hinweise

  • Die Leistung kann nachrangig zu einer anderweitigen Entschädigungsleistung erfolgen.

  • Übersteigt der Wert der im Bankgewahrsam bzw. Bankschließfach verwahrten Sachen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme des Hausrates, empfehlen wir eine anderweitige Absicherung, z. B. über einen gesonderten und speziellen Versicherungsvertrag (Tresorversicherung). Eine fiktive Erhöhung der Versicherungssumme des Hausrates ist in derartigen Fällen oft keine Lösung und auch ggfs. laut Bedingungen nicht möglich.

Saubere Dokumentation von Bankgewahrsam/Bankschließfach

Wichtig ist zudem eine „saubere Dokumentation“ als Nachweis im Schadensfall. Darauf ist u. a. zu achten:

  • eine detaillierte Inventarliste mit Angaben zu Werten und dem Datum der Einlagerung

  • Fotos der Gegenstände

  • Erbscheine, Quittungen, Zertifikate und Gutachten etc.

  • Zu- oder Abgangslisten, Kontoauszüge, Bankbelege

  • von der Bank quittierte Inhaltsprotokolle und/oder Zeugen

Besondere Hinweise zu einzelnen Werten - es können Grenzen gelten!

  • Bargeld: meist nur begrenzt versicherbar, oft mit niedrigen Höchstgrenzen

  • Gold / Edelmetalle: häufig versicherbar, aber wertabhängig und meldepflichtig

  • Wertpapiere: physische Urkunden ja, Depotwerte meist nicht über Hausrat

  • Dokumente: materieller, nicht ideeller Wert versichert

GVI-Tipp: Je lückenloser, nachvollziehbarer und aktueller die Dokumentation, desto höher die Rechtssicherheit im Schadenfall. Eine Kombination aus Inventarliste, Belegen, Bildmaterial und ggfs. Gutachten ist der beste Weg, um Versicherungsschutz für Bankschließfachinhalte wirksam abzusichern.

Weitere Hinweise für die Erstellung einer Inventarliste (PDF)

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